Parlamentskorrespondenz Nr. 653 vom 30.06.2026
Rechnungshofausschuss: Kraker will auch gemeinnützige Wohnbauvereinigungen prüfen können
Wien (PK) – Mit dem jährlichen Tätigkeitsbericht zieht der Rechnungshof regelmäßig Bilanz über seine vielfältigen Aktivitäten, die neben den Kernbereichen etwa auch Einkommenserhebungen, die Kontrolle von Spenden an politische Parteien oder den Bundesrechnungsabschluss umfassen. Im letzten Jahr stand die Institution sogar selbst im Rahmen einer sogenannten Peer Review auf dem Prüfstand, informierte RH-Präsidentin Margit Kraker. Bei der externen Begutachtung durch den deutschen und den britischen Rechnungshof sei ein sehr gutes Urteil gefällt und bestätigt worden, dass die richtigen Schwerpunkte gesetzt worden seien.
Auf Fragen der Abgeordneten nach möglichen Kontrolllücken führte Kraker als Beispiel die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen an, was auch den Landesrechnungshöfen ein Anliegen wäre. Auch die Halbierung der Stellungnahmefrist auf sechs Wochen sowie eine Klarstellung der digitalen Zugriffsrechte auf Daten würde die Arbeit ihres Hauses erleichtern und die Verfahren beschleunigen.
Der Tätigkeitsbericht 2025 wurde in der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen.
Unabhängige Kontrolle der Gebarung von 5.800 Rechtsträgern
Der Rechnungshof hat neben seinem Kerngeschäft eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben, die von insgesamt 307 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllt werden. Er ist zuständig für insgesamt 5.800 Rechtsträger, wobei es sich dabei um öffentliche Stellen, Anstalten, Stiftungen, Fonds auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene sowie um Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 50 % sowie Sozialversicherungsträger und Kammern handelt. Was den Wirkungsgrad seiner Empfehlungen angeht, so beträgt dieser sowohl bei Nachfrageverfahren als auch bei Follow-up-Überprüfungen rund 88,4 %, ist dem Bericht zu entnehmen. Ende Dezember 2025 waren 90 Prüfungen im Laufen. 55 davon betrafen den neuen Prüfungsschwerpunkt "Vertrauen in den Staat. Wie zukunftstauglich ist die Verwaltung in Österreich?", den sich der Rechnungshof für die Jahre 2025 bis 2027 gesetzt hat (III-276 d.B.).
Lob für umfassende Leistungsbilanz
Der Bericht zeige eine beeindruckende Bandbreite an Aufgabenbereichen auf, für die der Rechnungshof zuständig sei, meinte Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) . Auch Harald Servus (ÖVP) hob die umfassende Leistungsbilanz hervor. Es sei sehr wichtig, dass staatliche Institutionen gerade in Zeiten wie diesen genauer kontrolliert würden. Er fragte, ob es möglich wäre, einen Publikationsplan nach dem Vorbild des Europäischen Rechnungshofes zu erstellen. Von einer "wunderbaren Leistungsschau" sprach Nina Tomaselli (Grüne). Es sei sehr wichtig, dass eine unabhängige Einrichtung über die Gebarung so vieler Einrichtungen wache. Christian Lausch (FPÖ) wollte wissen, wo es die größten Kontrolllücken bei den ausgegliederten Unternehmen gebe, während sein Fraktionskollege Alois Kainz sich für die Umsetzungskultur der Empfehlungen in den Ministerien interessierte.
Kraker sieht noch Kontrolllücken und wünscht sich einen "Empfehlungstracker"
Das Jahr 2025 sei wiederum ein sehr intensives Jahr für den Rechnungshof gewesen, ist dem Tätigkeitsbericht zu entnehmen. Es galt, mit relevanten Prüfungen und Berichten einen Beitrag zu einer sorgsamen Haushaltsführung des Staates zu leisten und die Notwendigkeit struktureller Reformen anhand von Prüfungsergebnissen immer wieder aufzuzeigen. In Summe habe der Rechnungshof im letzten Jahr 63 Berichte veröffentlicht, führte Kraker im Ausschuss aus, zudem seien fünf Sonderprüfungen und sieben Follow-up-Prüfungen durchgeführt worden.
Zudem hatte der Rechnungshof im Zusammenhang mit dem Parteiengesetz 22 Berichte zu kontrollieren: zehn Rechenschaftsberichte, fünf Wahlwerbungsberichte zur Europawahl und sieben Wahlwerbungsberichte zur Nationalratswahl. Auch sei der Rechnungshof Österreich bereits das dritte Jahr in Folge mit der jährlichen Abschlussprüfung der OSZE betraut gewesen. Dieses Mandat werde aber heuer enden, informierte Kraker, nachdem man in einer schwierigen Phase ausgeholfen habe.
Da es dem Rechnungshof ein großes Anliegen sei, mit seinen Ressourcen und Leistungen die bestmöglichen Wirkungen zu erzielen, habe man sich fünf neue Ziele gesetzt. Dazu gehörten die Forcierung einer sorgsamen Gebarung und Haushaltsführung, das Aufzeigen der Notwendigkeit struktureller Reformen, die verstärkte Kontrolle von Good Governance, eine Stärkung der (inter-)nationalen Finanzkontrolle sowie die Unterstützung von Gleichstellung in der Gesellschaft.
In Beantwortung der einzelnen Fragen gab Kraker zu bedenken, dass man nur in Form von Nachfrageverfahren noch einmal nachhaken und somit überprüfen könne, ob Empfehlungen umgesetzt worden seien. Man könne nicht die ganze Prüfung noch einmal durchführen, sonst würde sich eine Dauerschleife ergeben. Auch im Rahmen von ausgewählten Follow-up-Prüfungen könne man klären, ob die Zusagen eingehalten wurden. Sinnvoll wäre es ihrer Meinung nach, bei zentralen Empfehlungen in einem mehrjährigen Zeitraum nachzufragen. Dies werde auch gerade in einem Pilotsystem getestet. Sehr positiv stand Kraker dem Vorschlag gegenüber, einen "öffentlichen Empfehlungstracker" zu etablieren; dafür bräuchte es aber die notwendigen Ressourcen.
Zur Frage bezüglich bestehender Kontrolllücken führte Kraker die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen als Beispiele an, zumal sie auch öffentliche Fördermittel erhalten würden. Eine Prüfung dieser Organisationen wäre auch den Landesrechnungshöfen ein Anliegen. Der Abgeordneten Karin Greiner (SPÖ) teilte Kraker mit, dass sich der Rechnungshof immer wieder mit Gemeindeverbänden (Abwasser, Sozialbereich etc.) befasse. Es gebe aber auch den Wunsch der Landesrechnungshöfe, Gemeindeverbände prüfen zu können.
Man habe nicht vor, einen Publikationsplan herauszugeben, führte Kraker aus. Es gebe derzeit aber 79 offene Berichte, die sehr viele Bereiche abdecken würden. Dem Abgeordneten Markus Koza (Grüne) gegenüber bekräftigte die RH-Präsidentin, dass die für Nebentätigkeiten geltenden gesetzlichen Bestimmungen uneinheitlich und lückenhaft seien. Diese müssten klar von der Haupttätigkeit abgegrenzt und für alle Bediensteten gleich geregelt werden.
Auf der internen Ebene sei das Jahr geprägt gewesen durch die Umsetzung der Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes, der Entwicklung eines neuen Verhaltenskodex, der Einführung eines Risikomanagements sowie durch die Ausarbeitung von Qualitätsstandards zum Einsatz von KI.
Kraker stimmte mit Abgeordnetem Bernhard Höfler (SPÖ) überein, dass der Rechnungshof durch die Führung des Generalsekretariats der INTOSAI (Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden) und den damit verbundenen
Erfahrungs- und Wissensaustausch im Laufe der Jahre viele wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen gewinnen und internationale Best Practices in verschiedenen Bereichen kennenlernen konnte. Durch diese wichtige Drehscheibe sei man am Puls der Zeit und könne sich an Diskussionen über wichtige aktuelle Themen beteiligen.
Rechnungshof erhält positives Zeugnis im Peer Review
Der Rechnungshof hat im Rahmen eines internationalen Peer Reviews durch den deutschen Bundesrechnungshof und das britische National Audit Office ein insgesamt sehr positives Zeugnis erhalten, betonte Kraker gegenüber den Abgeordneten. Die Prüfer hätten bestätigt, dass der Rechnungshof sein breites Mandat mit hoher Sorgfalt, Fachlichkeit und Transparenz erfülle und eine gut aufgestellte Kontrollbehörde sei. Besonders hervorgehoben worden sei die Professionalität sowie das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gleichzeitig wurden auch Verbesserungspotenziale aufgezeigt. Diese betreffen vor allem interne Abläufe, etwa mögliche Doppelgleisigkeiten bei Prüfungsstarts sowie aufwendige Qualitätssicherungsprozesse. Die Peers regten zudem an, bestimmte Verfahren effizienter zu gestalten und empfahlen unter anderem eine mögliche Begrenzung von Sonderprüfungen.
Die Prüfstelle hat dem Rechnungshof ein gutes Zeugnis ausgestellt, unterstrich Michael Fürtbauer (FPÖ). Um der Gefahr der Betriebsblindheit zu entgehen, hielt er externe Prüfungen immer für gut. Fürtbauer ging auf die sogenannten "Sonderprüfungen", das sind Prüfungen, die der Rechnungshof auf Beschluss, Verlangen oder Ersuchen bestimmter Rechtsträger durchzuführen hat, ein Während die Peers einen Deckel an Sonderprüfungen vorschlagen, hält der Abgeordnete dies für eine Einschränkung der Oppositionsrechte.
Der Bericht sei sehr positiv ausgefallen, meinte auch Michael Seemayer (SPÖ). Der österreichische Rechnungshof habe die Peers anhand der INTOSAI-Guidelines selbst ausgewählt, erfuhr er von der Rechnungshofpräsidentin. "Wir haben uns keine leichten Peers ausgesucht", erklärte Kraker den Auswahlprozess.
Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) interessierte sich für Potenziale in den Prüfprozessen und Hebel zur Beschleunigung. Lob von außen sei viel wert, betonte Harald Servus (ÖVP) und nahm Bezug auf die von den Peers empfohlene Deckelung bei den Sonderprüfungen. Kraker sah dies weniger kritisch, solange der Rechnungshof nicht mit Arbeit überflutet werde und weiterhin seiner Tätigkeit nachkommen könne.
FPÖ für Reform der Einkommenserhebung von Unternehmen des Bundes
Zur Steigerung der Einkommenstransparenz sprechen sich die Freiheitlichen für eine Reform der vom Rechnungshof alle zwei Jahre durchgeführten Einkommenserhebung der öffentlichen Wirtschaft des Bundes aus. Es gehe darum, effizienter zu arbeiten, warb Paul Hammerl (FPÖ) um Zustimmung für den Entschließungsantrag seiner Fraktion (713/A(E)). Nina Tomaselli (Grüne) unterstützte den Entschließungsantrag inhaltlich und sprach sich gegen eine Vertagung aus. Auch Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) sah die Notwendigkeit, das Thema anzugehen und verwies auf einen Initiativantrag der NEOS. Aus seiner Sicht ist es wesentlich, dieses Thema überparteilich anzugehen. Er trat daher für eine zeitnahe gemeinsame Entschließung zu diesem Thema ein. Der zugrunde liegende Entschließungsantrag wurde durch die Regierungsparteien vertagt.
Folgende Berichte wurden zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und anschließend einstimmig vertagt: Bericht betreffend EU-Fonds zur Bewältigung der Energiewende – Just Transition Fund (III-323 d.B.), Bericht betreffend Personalmanagement in der FFG und im FWF (III-327 d.B.), Bericht betreffend Follow-up-Überprüfung der Kommunalen Investitionsprogramme (III-336 d.B.), Bericht betreffend Transformation der Stromverteilernetze (III-340 d.B.) sowie Bericht betreffend IKS-Elemente der Spionageprävention im Innenministerium, Verteidigungsministerium und Außenministerium (III-344 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) sue/gla
Stichworte
Links
- III-336 d.B. - Bericht des Rechnungshofes betreffend Kommunale Investitionsprogramme; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2026/17
- III-323 d.B. - Bericht des Rechnungshofes betreffend EU-Fonds zur Bewältigung der Energiewende – Just Transition Fund – Reihe BUND 2026/15
- III-344 d.B. - Bericht des Rechnungshofes betreffend IKS-Elemente der Spionageprävention im Innenministerium, Verteidigungsministerium und Außenministerium – Reihe BUND 2026/19
- 713/A(E) - Reform der Einkommenserhebung durch den Rechnungshof zur Sicherstellung vollständiger Transparenz in der öffentlichen Wirtschaft
- III-340 d.B. - Bericht des Rechnungshofes betreffend Transformation der Stromverteilernetze – Reihe BUND 2026/18
- III-327 d.B. - Bericht des Rechnungshofes betreffend Personalmanagement in der FFG und im FWF – Reihe BUND 2026/16
- 1/A-RH - Rechnungshofausschuss
- III-276 d.B. - Tätigkeitsbericht 2025 des Rechnungshofes – Reihe BUND 2026/4