Parlamentskorrespondenz Nr. 722 vom 10.07.2026

Neu im Familienausschuss

Menschen in Grundversorgung werden ausdrücklich vom Bezug der Familienbeihilfe ausgeschlossen

Wien (PK) – Vertriebene aus der Ukraine, die sich in der Grundversorgung befinden, sollen rückwirkend ab 1. Juli keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dies wird nun ausdrücklich im Familienlastenausgleichsgesetz festgeschrieben. Ausgenommen sind Personen, deren Kind erheblich behindert ist.

Eltern, die Grundversorgung beziehen, erhalten auch für ihre Kinder Grundversorgungsleistungen und würden daher bereits bei ihren Unterhaltspflichten entlastet, wird in der Regierungsvorlage ins Treffen geführt. Man erwarte sich zudem durch diese Maßnahme, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit "unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt" geschaffen wird" (590 d.B. ).

Neben dem Anspruch auf Familienbeihilfe hatten Ukraine-Vertriebene bis zum 30. Juni 2026 außerdem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn sie entweder unselbständig oder selbständig erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt waren, wobei es gewisse Ausnahmen gab. Dieser Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld wird nun rückwirkend verlängert und soll – wie die neue Familienbeihilfen-Regelung – bis zum Auslaufen der Vertriebenen-Verordnung gelten, wobei das Erfordernis einer Beschäftigung bzw. AMS-Vormerkung gestrichen wird.

Für Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde und sie sich in der Grundversorgung befinden, entfällt rückwirkend ab 12. Juni 2026 das Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit, um Anspruch auf Familienbeihilfe zu haben. Das gleiche gilt für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld. Damit soll eine Klarstellung im Hinblick auf die neue EU-Status-Verordnung erfolgen.

Für die technische Umsetzung der automatisierten Berücksichtigung der Daten von Grundversorgungsbeziehenden in Bezug auf den Anspruch auf Familienbeihilfe wird vom Finanzministerium mit Kosten in der Höhe von 400.000 € gerechnet. (Schluss) sue


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