Parlamentskorrespondenz Nr. 727 vom 13.07.2026

Neu im Sozialausschuss

Ausgleichstaxfonds soll auch in den nächsten Jahren Sondermittel erhalten

Wien (PK) – Eine von der Regierung vorgelegte Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dem Ausgleichstaxfonds auch in den Jahren 2026 bis 2029 Sondermittel des Bundes zu gewähren (589 d. B.). Konkret sollen dem Fonds 2026 65 Mio. €, 2027 45,1 Mio. €, 2028 24,4 Mio. € und ab 2029 14,4 Mio. € für Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen zugeschossen werden. Damit will Sozialministerin Korinna Schumann – in Verbindung mit einer schrittweisen Effizienzsteigerung – die Liquidität des Fonds sicherstellen. Schon zwischen 2021 und 2024 hatte der Fonds Sondermittel in der Höhe von jährlich 30 bzw. 40 Mio. € erhalten.

In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass die Ausgaben des Fonds schon seit längerem die regulären Einnahmen übersteigen. So werden für 2026 etwa Einnahmen von 368 Mio. € und Ausgaben von 433 Mio. € erwartet. Gespeist wird der Fonds vorrangig von Unternehmen, die ihre Einstellungspflicht von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen, mit mehr als 100 Mio. € steuert aber auch der Staat einen wesentlichen Teil zur Basisfinanzierung bei.

Eingesetzt werden die Mittel des Fonds zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, etwa durch Qualifizierungsmaßnahmen und Lohnzuschüsse. Durch die in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gewährten Sondermittel sei es gelungen, negative Folgen auf die Arbeitsmarktintegration Betroffener zu vermeiden bzw. abzufedern, wird in den Erläuterungen festgehalten. Mit den nunmehr vorgesehenen Zuschüssen könnten bewährte Unterstützungsleistungen fortgeführt und tausende Arbeitsplätze abgesichert werden. (Schluss) gs


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