Parlamentskorrespondenz Nr. 729 vom 13.07.2026
Neu im Wirtschaftsausschuss
Wien (PK) – Dem Vorhaben der Bundesregierung zur Entbürokratisierung soll eine Novelle der Gewerbeordnung Rechnung tragen. Mit dem entsprechenden Vorschlag aus dem Wirtschaftsressort (573 d.B.) sollen für Gewerbebetriebe etwa Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen entfallen. Diese sollen unter bestimmten Auflagen genehmigungsfrei errichtet werden können. Zu den Auflagen zählt, dass sie von einem Baumeister oder Elektrotechniker geplant und errichtet werden müssen. Alle fünf Jahre – bei außergewöhnlicher Beanspruchung alle drei Jahre – soll ein Elektrobefund durchgeführt werden müssen.
Zudem sollen Betriebe, die bisher ohne Betriebsgenehmigung auskommen, unter gewissen Bedingungen künftig außenliegende Teile für ein Klimagerät, eine Lüftung, eine Heizung oder eine Wärmepumpe anbringen können, ohne dass die gesamte Anlage geprüft werden muss. Damit soll eine praxisrelevante Regelung geschaffen werden, die auch für die Nachbarschaft den gebotenen Schutz sicherstellt. Die Behörde hat demnach zu prüfen, ob die dadurch entstehenden Lärmemissionen auf ein zumutbares Maß beschränkt sind.
Vereinfachung von Betriebsübergaben
Zur Vereinfachung von Betriebsübergaben soll die Übergangsfrist ("Grace Period") für Auflagen verlängert werden. So soll künftig fünf Jahre statt bisher drei Jahre Zeit sein, alle Auflagen zu erfüllen. Zur besseren Nachnutzungsmöglichkeit betrieblicher Objekte soll bei Nichtnutzung außerdem eine bestehende Betriebsanlagengenehmigung länger gültig bleiben. Statt bisher fünf Jahre sind im Entwurf sieben Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu zehn Jahre, vorgesehen.
Außerdem komme es immer wieder zu Fällen, in denen Gewerbeinhaber Standorte aufgeben, ohne die Behörde zu informieren. In solchen Fällen soll durch ein Standortbereinigungsverfahren künftig dem neuen "dinglich Berechtigten" ermöglicht werden, den alten Geschäftsstandort löschen zu lassen. Unter bestimmten Umständen soll ein solches Verfahren allerdings nicht zulässig sein – beispielsweise wenn ein Besitzstörungsverfahren anhängig ist.
Unter den weiteren Anpassungen in der Gewerbeordnung findet sich etwa auch eine Regelung für Prüfberichte und Nachweise von Betrieben - wie etwa Elektro-, Gas- oder Sicherheitsbefunde. Diese müssen laut Erläuterungen künftig nicht mehr dauerhaft im Betrieb in Papierform vorliegen, sondern sollen auf Anfrage digital oder schriftlich übermittelt werden können. Darüber hinaus sollen auch englische Unterlagen akzeptiert werden. Auf Almwirtschaften sollen künftig auch offene Getränke ausgeschenkt werden dürfen: Die Regelung, dass von ihnen nur in Flaschen abgefüllte Getränke ausgegeben werden dürfen, soll entfallen. Künftig soll außerdem ein etwaiger Altersnachweis - beispielsweise am Automaten oder an der SB-Kassa -mit der ID Austria erbracht werden können. (Schluss) mbu