Parlamentskorrespondenz Nr. 737 vom 14.07.2026

Neu im Finanzausschuss

FPÖ-Anträge zu Blaulichtorganisationen, Luxustangente und erneuerbaren Gasen

Wien (PK) – Die FPÖ setzt mehrere steuerpolitische Initiativen. Vorgeschlagen werden unter anderem eine Befreiung von Blaulichtorganisationen von der Mineralölsteuer, eine Anhebung der steuerlichen PKW-Luxustangente sowie eine praxistauglichere Ausgestaltung der Steuerbegünstigung für erneuerbare Gase. Die Freiheitlichen argumentieren dabei mit finanziellen Entlastungen für Einsatzorganisationen, Unternehmen und die Energiewirtschaft.

Befreiung von Blaulichtorganisationen von der Mineralölsteuer

Die FPÖ legt einen Gesetzesvorschlag zur Befreiung von Blaulichtorganisationen von der Mineralölsteuer vor (974/A). Durch das Blaulichtorganisationen-Entlastungsgesetz soll ihre Einsatzfähigkeit dauerhaft abgesichert werden. Die Gegenfinanzierung dieser Maßnahme soll laut Initiativantrag durch eine "Reduktion von ideologisch motivierten NGO-Förderungen" erfolgen.

"Die überwiegend ehrenamtlich getragenen Blaulichtorganisationen - insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren und die Rettungsorganisationen - sind für die Sicherheit und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unverzichtbar", argumentieren die Abgeordneten Harald Thau und Hubert Fuchs (beide FPÖ). Die weiterhin hohen Treibstoffkosten würden eine erhebliche finanzielle Belastung für diese Organisationen darstellen.

Anhebung der PKW-Luxustangente

Zudem macht sich die FPÖ für die Anhebung der PKW-Luxustangente stark. Die "Luxustangente" begrenzt die steuerliche Absetzbarkeit der Anschaffungskosten von Personen- und Kombinationskraftwagen. Seit 2005 liegt dieser Wert für betrieblich genutzte Fahrzeuge bei 40.000 €, zeigen Maximilian Weinzierl und Hubert Fuchs (beide FPÖ) auf. Koste ein Pkw mehr, dürfe dieser Teil der Abschreibungen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die unveränderte Beibehaltung der Luxustangente führe zu einer schleichenden steuerlichen Mehrbelastung für Unternehmen, wird in dem Entschließungsantrag argumentiert (978/A(E)). Im aktuellen Regierungsprogramm sei eine Anhebung der Luxustangente auf 55.000 € ab 2027 angekündigt, halten die Antragsteller fest und fordern eine Erhöhung auf 60.000 €.

FPÖ fordert praxistaugliche Ausgestaltung der Erdgasabgabenbefreiung für erneuerbare Gase

Die im Erdgasabgabegesetz vorgesehene Steuerbegünstigung für erneuerbare Gase müsse "umgehend praxistauglich" werden, fordert Paul Hammerl (FPÖ) mittels Entschließungsantrag (980/A(E)) und erneuert damit eine Forderung der Freiheitlichen. Ziel dieser Regelung sei, einen Anreiz für den Einsatz klimafreundlicher gasförmiger Energien zu schaffen und damit zur Dekarbonisierung des Energiesystems beizutragen. In der praktischen Umsetzung würden sich aber "massive systemische Schwächen" zeigen, kritisiert Hammerl. So erfolge die Abwicklung der Steuerbegünstigung über ein mehrstufiges Rückvergütungssystem. Dieses sorge aber bei Netzbetreibern, Energieversorgern und der Finanzverwaltung für einen erheblichen administrativen Aufwand. Eine Vorabbefreiung würde die Abwicklung massiv vereinfachen. Ein zentrales Problem bestehe auch darin, dass die erforderlichen Verordnungen bis heute nicht erlassen wurden. Diese seien aber notwendig, um das Verfahren, die Nachweispflichten sowie die konkreten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung festzulegen. Energieversorger könnten daher momentan keine Rückvergütung für ihre Kunden beantragen. Ein weiterer Schwachpunkt sei der erforderliche Nachhaltigkeitsnachweis. Dieser sollte effizienter unter Nutzung bestehender EU-Systeme gestaltet werden. Ein "besonders gravierender" Mangel sei weiters die Bemessungsgrundlage auf Basis des Volumens (Kubikmeter). Diese sollte der FPÖ nach – wie in der Praxis üblich - nach Kilowattstunden oder Gigajoule erfolgen.

Ein gleichlautender Antrag wurde dem Umweltausschuss zugewiesen (981/A(E)). (Schluss) gla


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