Parlamentskorrespondenz Nr. 783 vom 04.08.2026
Neu im Gesundheitsausschuss
Ausbau der Hebammenberatung, Einrichtung von Pflege- und Therapiepraxen und härtere Strafen bei Tierquälerei
Wien (PK) – In den neu eingelangten Anträgen der Grünen, die dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurden, geht es um die stärkere Einbindung von Hebammen in die Schwangerenvorsorge sowie um den Aufbau von Pflege- und Therapiepraxen. Die Freiheitlichen wiederum plädieren für strengere Strafen für Fälle von Tierquälerei und Tierfolter.
Verpflichtende Verankerung der Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass
Für eine stärkere Einbindung von Hebammen in die Schwangerenvorsorge sprechen sich die Abgeordneten der Grünen Meri Disoski und Ralph Schallmeiner aus (970/A(E) ). Vor allem angesichts des zunehmenden Mangels an Fachärztinnen und Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe sollte das Potenzial dieses hochqualifizierten Gesundheitsberufs besser genutzt werden. Hebammen begleiten Frauen und Familien in sensiblen Lebensphasen von der Schwangerschaft bis zum Wochenbett und leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung und Prävention, lauten die zentralen Argumente. Die stärkere Einbindung von Hebammen in die Schwangerenvorsorge als Kassenleistung sowie die verpflichtende Verankerung der Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass würden daher effiziente, qualitätssteigernde und gesundheitspolitisch notwendige Maßnahmen darstellen, um die Versorgung von Schwangeren, Kindern und Familien langfristig sicherzustellen, zeigen sich die Grünen überzeugt.
Aufbau von Pflege- und Therapiepraxen für mehr Gesundheitskompetenz und eine bessere wohnortnahe Versorgung
Viele Menschen würden das Gesundheitssystem zunehmend als unübersichtlich erleben, gibt Ralph Schallmeiner in einem weiteren Antrag zu bedenken (973/A(E) ). Wer gesundheitliche Probleme habe, wisse oft nicht, an wen er oder sie sich zuerst wenden soll. Besonders betroffen sei die ältere Generation, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Personen mit geringem Einkommen sowie Menschen, die Unterstützung bei der Orientierung im Gesundheits- und Pflegesystem benötigen.
Die Grünen schlagen daher die Einrichtung von Pflege- und Therapiepraxen vor, die einen niederschwelligen Anlaufpunkt für Gesundheitsfragen, Beratung und Unterstützung im Alltag bieten würden. Dort könnten Leistungen in den Bereichen Pflegeberatung, Wundmanagement, Physiotherapie, Ergotherapie oder Sozialberatung gebündelt angeboten werden. Die zuständige Ministerin sollte daher ein entsprechendes bundesweites Pilotprogramm initiieren, wobei der Fokus auf Regionen mit hohem Versorgungsbedarf, mit einem großen Anteil älterer Menschen sowie mit besonderen sozialen Herausforderungen liegen sollte.
FPÖ für strengere Bestrafung von Tierquälerei und Tierfolter
Für die strengere Bestrafung von Fällen absichtlicher Tierquälerei und Tierfolter setzen sich die FPÖ-Abgeordneten Christoph Steiner und Irene Eisenhut ein (990/A(E)). Im Konkreten fordern sie die Einführung einer neuen Deliktsqualifikation zum bestehenden Grunddelikt der Tierquälerei ("§ 222a StGB – Tierfolter"). Bezüglich des Strafausmaßes erscheint ihnen eine Obergrenze von zumindest drei Jahren Freiheitsstrafe und eine Untergrenze von zumindest sechs Monaten Freiheitsstrafe als angemessen.
In der Begründung des Antrags verweisen die Antragsteller auf vor Kurzem bekannt gewordene Fälle von schwerer Tierquälerei, die eine große öffentliche Betroffenheit ausgelöst haben. So hätten etwa in Tirol mehrere Personen eine Katze mit einer Schaufel misshandelt und getötet. Danach sei das Video der Tat über soziale Medien verbreitet worden. Weiters sei in der Steiermark eine Katze schwer verletzt worden, die von einem unbekannten Täter mit einem Luftdruckgewehr beschossen wurde. Derartige vorsätzliche Verstümmelungen von Tieren oder die absichtliche Herbeiführung von sonstigen schwerwiegenden und qualvollen Verletzungen eines Tieres müssten streng geahndet werden, verlangen die freiheitlichen Abgeordneten. (Schluss) sue