Parlamentskorrespondenz Nr. 789 vom 12.08.2026

Bundesrechnungsabschluss 2025: Rechnungshof sieht strukturelle Reformen als zeitkritisch an

Öffentliches Defizit bei 4,2 % des BIP

Wien (PK) – Der Bundeshaushalt verzeichnete 2025 erneut ein Defizit in Höhe von -13,555 Mrd. € (Nettoergebnis laut Ergebnishaushalt). Dazu hat der Rechnungshof den Bundesrechnungsabschluss - die Bilanz des Bundes - für das Jahr 2025 vorgelegt (III-356 d.B.). Der Nettofinanzierungssaldo (Finanzierungshaushalt) belief sich auf -14,369 Mrd. €.

Bundesschulden stiegen 2025 auf 313 Mrd. € - Schuldenquote bei 81,5 %

Auf gesamtstaatlicher Ebene wies Österreich im Jahr 2025 ein öffentliches Defizit von -4,2 % des BIP auf, dies war eine leichte Verbesserung gegenüber dem Jahr 2024 (-4,6 % des BIP), so der Bundesrechnungsabschluss. Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg durch weitere Schuldaufnahmen an, die Schuldenquote erhöhte sich von 80,0 % des BIP im Jahr 2024 auf 81,5 % des BIP im Jahr 2025. Laut Rechnungshof trug die Landesebene 2,856 Mrd. € und die Gemeindeebene inklusive Wien 3,232 Mrd. € zum Anstieg des gesamtstaatlichen Schuldenstandes bei. Die gesamtstaatliche Abgabenquote lag bei 43,9 % des BIP und war damit um 0,5 % höher als 2024.

Die Finanzschulden des Bundes betrugen Ende 2025 313,029 Mrd. € und waren damit um 13,777 Mrd. € (+4,6 %) höher als im Vorjahr. Die Kosten für die Verzinsung von Finanzschulden stiegen von 5,106 Mrd. € 2024 auf 5,947 Mrd. € im Jahr 2025. Die 2025 neu aufgenommenen Finanzschulden waren mit durchschnittlich 2,5 % (2024: 2,9 %) effektiv verzinst und haben eine durchschnittliche Laufzeit von 8,5 Jahren.

Höhere Steuereinnahmen lassen Erträge des Bundes deutlich steigen

Die Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 2,188 Mrd. € gestiegen und lagen bei 107,303 Mrd. €, was an höheren Steuereinnahmen lag. So stiegen etwa die Lohnsteuer (+1,528 Mrd. €) und die Umsatzsteuer (+1,330 Mrd. €). Die Kapitalertragsteuern wuchsen ebenfalls kräftig (+1,142 Mrd. €). Ein Rückgang wurde bei den Erträgen aus Transfers (-1,822 Mrd. €) aufgrund geringerer Zuschüsse der EU aus der Aufbau- und Resilienzfazilität verzeichnet, so die Ausführungen im Bundesrechnungsabschluss.

Die Aufwendungen stiegen um 1,987 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr und lagen bei 120,858 Mrd. €. Gestiegen sind insbesondere die Zahlungen an Sozialversicherungsträger (+2,633 Mrd. €) aufgrund höherer Bundesbeiträge. Starke Rückgänge gab es hingegen bei den Transfers an Unternehmen (-1,256 Mrd. €) sowie an private Haushalte (-1,113 Mrd. €). Begründet wird dies mit der Abschaffung des Klimabonus sowie dem Auslaufen von Energiekostenförderungen.

Höhere Zinsen für Finanzschulden ließen den Finanzaufwand um 732,63 Mio. € ansteigen. Der Anstieg des Personalaufwands (+423,26 Mio. €) wird durch inflationsbedingt höhere Gehaltsabschlüsse im öffentlichen Dienst begründet. So war das Nettovermögen zum 31. Dezember 2025 mit -244,882 Mrd. € negativ. Es hatte sich um 16,243 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Das Vermögen des Bundes betrug Ende 2025 129,312 Mrd. € und war damit geringer als im Vorjahr (-2,075 Mrd. €).

Budgetkonsolidierung: Fiskalrat berechnet geringere Konsolidierung als Finanzministerium

Seit Mitte des Jahres 2025 befand sich die Republik Österreich in einem EU-Verfahren wegen übermäßigen Defizits. Dieses Verfahren verpflichtete Österreich, Maßnahmen zu setzen, um den Staatshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen und die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erfüllen. Die Bundesregierung plant die Beendigung des EU-Defizitverfahrens bis 2028.

Laut Rechnungshof erfüllte der Bund die budgetären Vorgaben im Ergebnis- sowie im Finanzierungshaushalt in Summe. Da die im Strategie- und Budgetbericht dargelegten Konsolidierungsbeiträge im Bundesvoranschlag inkludiert waren, war die Einhaltung der Budgetvorgaben mit der Einhaltung der Konsolidierungsvorgaben gleichzusetzen, hält der Rechnungshof fest. Die Referenzwerte der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen bezeichnet der Rechnungshof als "nicht vollständig nachvollziehbar", was die Beurteilung des tatsächlichen Konsolidierungsvolumens erschwert.

Der Fiskalrat habe in seinem Bericht vom Juni 2026 auf die fehlende Konkretisierung von Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen im Doppelbudget 2027 und 2028 hingewiesen. Während das Finanzministerium von einer Konsolidierung in Höhe von 1,5 Mrd. € und 2,5 Mrd. € für die Jahre 2027 und 2028 ausgeht, liegt die Einschätzung des Fiskalrats dafür bei 1,2 Mrd. € und 1,7 Mrd. €. Somit habe der Fiskalrat eine deutlich geringere Konsolidierung errechnet, macht der Rechnungshof aufmerksam. Um die Schuldenquote zumindest zu stabilisieren, wäre laut Fiskalrat bis 2030 ein durchschnittliches Defizit von -2,5 % des BIP nötig. Nach Einschätzung des Fiskalrats reichen die für das Doppelbudget 2027 und 2028 vorgestellten Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen dafür nicht aus.

Eine substanzielle Reduktion des öffentlichen Defizits sowie ein langfristiger Abbau der Maastricht-Verschuldung sind aus Sicht des Rechnungshofs nur durch strukturelle Reformen möglich. Dazu wird auf Reformvorschläge zum Gesundheitssystem mit den Schwerpunkten Versorgungsstrukturen, Finanzierung und Steuerung verwiesen. Der Rechnungshof hält es für zeitkritisch, eine Zielstruktur für das Gesundheitssystem 2040 zu entwickeln und die Finanzierungsströme daran auszurichten. Dafür brauche es einen gebietskörperschaftenübergreifenden Reformwillen, wird im Bundesrechnungsabschluss 2025 unterstrichen.

Budgetüberschreitungen von knapp zwei Milliarden Euro

Im Jahr 2025 wurden Mittelverwendungsüberschreitungen im Finanzierungshaushalt in Höhe von 1,997 Mrd. € genehmigt. Davon betrafen 496,30 Mio. € Weiterbildungsgeld und Altersteilzeit. 242,50 Mio. € wurden im Zuge der Sanierungsoffensive für Kesseltausch überschritten, 200,00 Mio. € für die Beschaffung von zwölf Trainingsflugzeugen und 150,00 Mio. € für Stromkostenzuschüsse. Die Budgetüberschreitungen wurden fast zur Gänze durch Mehreinzahlungen (1,800 Mrd. €) aufgebracht, heißt es im Bundesrechnungsabschluss. Die Haushaltsrücklagen beliefen sich auf 28,709 Mrd. € und waren damit um 27,56 Mio. € höher als 2024. Dies sei ein neuerlicher Höchststand, hebt der Rechnungshof hervor.

Die künftigen Verpflichtungen (Vorbelastungen) sowie die offen gebliebenen Verpflichtungen aus 2025 betrugen 152,452 Mrd. €. Dieser Betrag enthielt vor allem die künftigen Zinszahlungen des Bundes für die Finanzschulden über 71,339 Mrd. €, die Zahlungen auf Basis der Zuschussverträge mit der ÖBB in Höhe von 8,775 Mrd. € und gemäß den Verkehrsdiensteverträgen mit Anbietern des öffentlichen Nahverkehrs 10,864 Mrd. €. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.


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