Neu im Umweltausschuss
Österreich will internationales Übereinkommen zur Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs mittragen
Wien (PK) – Dem Nationalrat liegt ein Staatsvertrag zur Genehmigung vor, mit dem Österreich der Anlage VI des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) beitreten will (609 d.B.). Das MARPOL-Übereinkommen stellt laut dem Verkehrsministerium (BMIMI), das den Staatsvertrag vorgelegt hat, das zentrale völkerrechtliche Regelwerk zur Begrenzung umweltrelevanter Auswirkungen des internationalen Seeschiffsverkehrs dar. Es enthält laut dem BMIMI sechs Anlagen mit detaillierten technische Umweltvorschriften. Diese Anlagen werden häufig geändert, um technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Für Österreich, das dem Übereinkommen 1988 beigetreten ist galten bislang nur fünf dieser Anlagen, nicht jedoch die Anlage VI, die durch das Protokoll 1997 in das Übereinkommen eingefügt wurde. Mit der Auf- und Übernahme des Protokolls von 1997 in den österreichischen Rechtsbestand will Österreich nun auch der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens beitreten.
Hintergrund ist laut dem BMIMI, dass Ende 2026 im Umweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) eine besonders bedeutende Änderung der Anlage VI behandelt werde. Dabei gehe es um die Einführung eines Regelwerks, um Treibhausgasemissionen des Schiffsverkehrs stark zu reduzieren, bis hin zu Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 (IMO Net-Zero Framework). Österreich werde aber nur dann stimmberechtigt sein, wenn es bis dahin Vertragspartei des Protokolls 1997 bzw. der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens sei, erläutert das BMIMI. Österreich könne damit eine wichtige umweltpolitische Entscheidungen zur Dekarbonisierung der internationalen Seeschifffahrt mittragen. (Schluss) sox