Neu im Finanzausschuss
Doppelbesteuerungsabkommen mit Andorra sowie Anpassungen des Abkommens mit der Schweiz
Wien (PK) – Mit einem von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger dem Finanzausschuss vorgelegten Doppelbesteuerungsabkommen sollen die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und dem Fürstentum Andorra gestärkt werden. Die Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz betrifft vor allem die Anpassung an OECD-Standards.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Andorra
Das zwischen Österreich und dem Fürstentum Andorra ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen soll zum weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Länder beitragen (616 d.B.). Konkret geht es um die Beseitigung der Doppelbesteuerung in den Bereichen Einkommen und Vermögen sowie um die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspreche auch den Ergebnissen der jüngsten Arbeiten auf Ebene der OECD und der G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS), heißt es in den Erläuterungen der Regierungsvorlage.
Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz
Zudem soll es zu einer Anpassung des 1974 mit der Schweiz abgeschlossenen und zuletzt 2012 geänderten Doppelbesteuerungsabkommens kommen. Auch hier geht es um die Etablierung von OECD-Standards sowie um Maßnahmen zum Informationsaustausch. Das dementsprechende Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MLI) sei zwar von beiden Staaten unterzeichnet worden, finde aber im bilateralen Verhältnis aufgrund der unterschiedlichen Einschätzung der Wirkungsweise des MLI bisher keine Anwendung, heißt es in der Regierungsvorlage. Dies soll nun durch eine bilaterale Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens geregelt werden (615 d.B.). Zudem sollen Anpassungen von Abkommensbestimmungen vorgenommen werden, bei deren Anwendung es in der Praxis zu Problemen und daher vermehrt zu Rechtsunsicherheit gekommen ist. Durch die geplanten Änderungen im Bereich der Quellenbesteuerung passiver Einkünfte sollen weiters die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen gestärkt werden. (Schluss) med