Parlamentskorrespondenz Nr. 876 vom 29.09.2026

Neu im Justizausschuss

FPÖ-Initiative für höhere Strafen bei Gesichtsverhüllung

Wien (PK) - Die FPÖ schlägt mit einem Initiativantrag Änderungen im Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz und im Strafgesetzbuch vor (1054/A). Ziel sei zum einen eine deutliche und der FPÖ zufolge seit nahezu neun Jahren überfällige Anhebung und verschuldensabhängige Staffelung des Verwaltungsstrafrahmens des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes. Dieser sei mit bis zu 150 € im internationalen Vergleich zu einer "wirkungslosen Bagatellsanktion" verkommen, so der Antrag. Vorgeschlagen wird nach dem Vorbild der portugiesischen Systematik ein Strafrahmen bis zu 750 € bei Fahrlässigkeit, im Fall vorsätzlicher Begehung von 400 € bis 3.000 €.

Darüber hinaus pochen die Freiheitlichen darauf, eine Schutzlücke im Kernstrafrecht zu schließen. Es geht der FPÖ dabei um die ausdrückliche Erfassung der geschlechts-, religions-, alters- oder herkunftsbezogenen Nötigung zur Gesichtsverhüllung als eigenen Qualifikationsfall der schweren Nötigung. Der bisherige Tatbestand würde den besonderen Unrechtsgehalt dieser Zwangshandlung nicht angemessen erfassen. Analog zum Straftatbestand der schweren Nötigung sollte diese Tat der FPÖ zufolge mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht sein. (Schluss) mbu


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