Parlamentskorrespondenz Nr. 880 vom 29.09.2026

Neu im Verfassungsausschuss

FPÖ fordert höhere Strafen für Missachtung des Burka-Verbots und will Straftatbestand der Nötigung nachschärfen

Wien (PK) – Die FPÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, den Strafrahmen für Verstöße gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz zu erhöhen (1059/A(E)). Die derzeit im Gesetz verankerte Verwaltungsstrafe von 150 € sei viel zu niedrig, Österreich hinke der internationalen Entwicklung hinterher, argumentieren die Abgeordneten Gernot Darmann und Harald Stefan. Wie in Portugal soll ihnen zufolge bei der Strafhöhe außerdem zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterschieden werden.

Außerdem treten die beiden Abgeordneten dafür ein, das Strafgesetzbuch nachzuschärfen. Wer ein Familienmitglied oder eine andere Person zwingt, das Gesicht aus Gründen des Geschlechts, der Religion, des Alters oder der Herkunft zu verhüllen, soll demnach künftig wegen schwerer Nötigung – mit einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren – belangt werden. Derzeit droht Darmann und Stefan zufolge lediglich eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. eine Geldstrafe wegen allgemeiner Nötigung. Schließlich ist der FPÖ die Vorlage eines umfassenden Berichts über den Vollzug des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes durch die Regierung, einschließlich der Zahl der verhängten Strafen und der Darstellung der internationalen Rechtsentwicklung, ein Anliegen. Er soll innerhalb von sechs Monaten nach der geforderten Gesetzesänderung vorgelegt werden.

Ein von der FPÖ selbst ausgearbeiteter Gesetzesentwurf zu dieser Thematik wurde dem Justizausschuss zur Beratung zugewiesen. (Schluss) gs


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