Neu im Wirtschaftsausschuss
ÖVP, SPÖ und NEOS: Gesetzliche Anpassungen sollen Energieversorgung absichern
Wien (PK) – Maßnahmen für die Resilienz der österreichischen Energieversorgung sieht ein Antrag der Abgeordneten Laurenz Pöttinger (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) vor (1007/A). Geopolitische Entwicklungen wie zuletzt im Nahen Osten würden zeigen, welche Auswirkungen auf die globale Versorgung mit fossilen Energieträgern möglich sind, wird im Antrag argumentiert. Daher sollen Instrumente der Versorgungssicherheit zur Aufrechterhaltung der Resilienz der österreichischen Energieversorgung beibehalten werden. So soll die Regelung zur Vorhaltung von Gas für Stromerzeugungsanlagen bis 2029 verlängert werden. Weiters soll unter anderem die Datenlage über die Versorgung mit Erdölprodukten verbessert werden. Mineralölraffinerien sollen künftig zur Erstellung eines Versorgungssicherheitskonzepts verpflichtet und Mitteilungspflichten für sie verankert werden. Dazu sind Änderungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, des Energielenkungsgesetzes 2012, des Erdölbevorratungsgesetzes 2012 und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 vorgesehen. Der Antrag enthält Verfassungsbestimmungen.
Weiter Gasvorhaltung für Kraftwerke
Stromkraftwerke, die überwiegend mit Erdgas betrieben werden und eine Engpassleistung von mindestens 50 Megawatt haben, haben durch Vorhaltung von Gas zu gewährleisten, dass ihre Stromproduktion mit Erdgas vom 1. Oktober bis zum 1. März für mindestens 30 Tage gewährleistet ist. Diese derzeit befristet geltende Regelung soll mit dem Antrag bis 1. April 2029 verlängert werden. Dies soll den Erläuterungen zufolge einen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten. Ebenfalls bis 1. April 2029 werden Bestimmungen im Energielenkungsgesetz verlängert. Damit soll im Rahmen der Energielenkung auch weiterhin eine sachlich gerechtfertigte differenzierte Behandlung von Endverbrauchern erfolgen, die selbst Vorkehrungen für den Fall einer Störung der Gasversorgung getroffen haben. Weiters sieht der Antrag vor, dass die Regulierungsbehörde für die Ausspeisung in Speicheranlagen der strategischen Gasreserve ein reduziertes Netznutzungsentgelt festlegen kann. Gasversorger mit mehr als 20.000 Zählpunkten oder einer jährlichen Abgabemenge von mehr als 300 GWh sollen künftig kein Versorgungssicherheitskonzept mehr erstellen müssen. Eine Weiterführung dieser Regelung erscheine unter anderem wegen des Endes des Transits von russischem Pipelinegas nicht mehr erforderlich, wird im Antrag angeführt.
Versorgungssicherheitskonzept für Mineralölraffinerien
Mineralölraffinerien sollen hingegen verpflichtet werden, ein Versorgungssicherheitskonzept zu erstellen. Mit diesem Konzept sollen Risiken und Maßnahmen zur Absicherung der Versorgung dargestellt werden. Außerdem werden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Betreiber von Mineralölraffinerien bei geplanten oder eingetretenen Einschränkungen der Produktionskapazitäten – von über 30 % und über drei Wochen – geschaffen. Außerdem ist mit dem Antrag vorgesehen, die bestehenden statistischen Erhebungen anzupassen. Durch eine verbesserte und aktuellere Datenlage sollen Störungen in der Versorgung mit Erdöl und Erdölprodukten frühzeitiger erkannt und schneller auf sie reagiert werden können. (Schluss) pst