Neu im Wirtschaftsausschuss
Regierungsvorlage zu EU-Notfallmodus in einer Krise und krisenrelevanten Waren
Wien (PK) – Frühere Krisen wie die COVID-19-Pandemie haben gezeigt, dass der EU-Binnenmarkt und Lieferketten beeinträchtigt sein können. Mehrere EU-Regelungen sollen nun sicherstellen, dass der Binnenmarkt in Krisenzeiten normal funktioniert und krisenrelevante Waren –beispielsweise Schutzausrüstungen, Geräte und Maschinen – besser verfügbar sind. Zur Umsetzung jener Maßnahmen, für die das Wirtschaftsressort zuständig ist, liegt ein Vorschlag für ein neues Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz vor (648 d.B.).
So soll es im Krisenfall eigene Notfallverfahren für bestimmte krisenrelevante Waren geben, wenn der entsprechende "Notfallmodus für den Binnenmarkt" auf EU-Ebene aktiviert wird. Durch diese Notfallverfahren sollen solche Waren im Krisenfall schneller und leichter zur Verfügung stehen können. Dabei geht es etwa um Verfahren zur Bewertung der Konformität der Produkte sowie um Ausnahmegenehmigungen für entsprechende Waren und um die Marktüberwachung dafür.
In diesen Ausnahmeverfahren müssten jedenfalls alle sektorspezifischen Produktanforderungen sichergestellt sein, so die Erläuterungen. Statt der CE-Kennzeichnung bzw. Pi-Kennzeichnung soll es etwa bei vorübergehend genehmigten Geräten eigene Kennzeichnungspflichten geben. Dadurch, dass eine erteilte Genehmigung nur für das Bundesgebiet gültig sein soll, soll das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die CE-Kennzeichnung bzw.Pi-Kennzeichnung gewahrt bleiben. Die Zuständigkeit für diese Verfahren bzw. Tätigkeiten soll für die nationale Ebene an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) übertragen werden. Durch die Bündelung dieser Zuständigkeiten beim BEV sollen Synergieeffekte bestmöglich genutzt werden.
Für den Wirtschaftsminister oder die Wirtschaftsministerin ist in dem Gesetzesvorschlag zudem eine Verordnungsermächtigung vorgesehen. Auf dem Verordnungsweg sollen entsprechend der EU-Vorgaben etwa die speziellen Kennzeichnungspflichten der betreffenden krisenrelevanten Waren festgelegt werden. (Schluss) mbu