Neu im Sozialausschuss
FPÖ bringt verschiedene Konsumentenschutzanliegen neu ein
Wien (PK) – Dem Sozialausschuss wurden zuletzt auch drei Anträge der FPÖ zugewiesen, mit denen Abgeordneter Peter Wurm ältere Anliegen seiner Fraktion bekräftigt.
Geringere Pönale für vorzeitige Kreditrückzahlungen
Dabei geht es etwa um die Höhe jener Pönale, die eine Bank Kundinnen und Kunden vorschreiben darf, wenn diese einen fixverzinsten Hypothekarkredit vorzeitig zurückzahlen wollen. Gemäß Hypothekar- und Immobiliengesetz darf diese Pönale derzeit 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags nicht überschreiten, der Satz wird mit 1. Jänner 2027 jedoch auf maximal 3 % steigen. Damit würden Menschen, die wirtschaftlich verantwortungsvoll handelten und ihre Verbindlichkeiten frühzeitig tilgten, "bestraft", kritisiert Wurm. Gleichzeitig bezweifelt er, dass die Bestimmung zu sinkenden Fixzinsen führen wird, wie das die Bundesregierung erwartet. Wurm hat daher schon im Juli dieses Jahres zwei Entschließungsanträge eingebracht und darin gefordert, die im Budgetbegleitgesetz verankerte Erhöhung der "Strafzinsen" noch vor ihrem Inkrafttreten wieder rückgängig zu machen. Dieses Anliegen untermauert er nun mit einer weiteren Initiative (1131/A(E)).
Keine Unterschiede bei Bar- und Kartenzahlung in ÖBB-Speisewägen
Auch die Forderung der FPÖ nach einer Gleichbehandlung von Bar- und Kartenzahlungen in den Speisewägen der ÖBB war schon mehrfach Gegenstand von Entschließungsanträgen (siehe etwa 439/A(E) und 446/A(E)). Nun liegt auch dem Sozialausschuss eine entsprechende Initiative vor (1132/A(E)). Konkret ist es Abgeordnetem Wurm ein Dorn im Auge, dass Kartenzahlungen in den ÖBB-Speisewägen Medienberichten zufolge mit einem Preisnachlass von fünf Prozent "belohnt" werden. Die Verdrängung von Bargeld durch Rabattmodelle bedeute nicht nur einen Eingriff in die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern komme einer unsozialen Bestrafung all jener gleich, die bar zahlen, argumentiert er. Wurm fordert daher, gesetzlich sicherzustellen, dass Staatsunternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, keine bestimmte Zahlungsmethode durch Rabatte forcieren. Insbesondere sei zu gewährleisten, dass die ÖBB oder deren Vertragspartner Barzahlerinnen und Barzahler in der Bordgastronomie nicht diskriminieren.
Recht auf analoge Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen
In einem weiteren Entschließungsantrag kritisiert FPÖ-Abgeordneter Wurm, dass die Möglichkeit, Sozialleistungen und Wirtschaftsförderungen oder Genehmigungen der Verwaltung auch analog und persönlich in Anspruch zu nehmen, immer weiter zurückgedrängt werde. Dadurch komme es nicht nur zu einer Ausgrenzung jener Bürgerinnen und Bürger, die durch ihr Alter oder ihren gesundheitlichen Zustand Schwierigkeiten im Umgang mit digitalen Angeboten hätten, sondern auch zu einer Entfremdung vom Staat, ist er überzeugt. Er fordert daher ein Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an allen Dienstleistungen der Verwaltung, der Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren (1133/A(E)), wobei er als Beispiele etwa die Strom- und Gasversorgung, die Banken, den Gesundheitsbereich und den öffentlichen Verkehr nennt. Die Regierung habe im Regierungsprogramm zwar festgeschrieben, dass analoge Zugänge zur öffentlichen Verwaltung erhalten bleiben müssten, Beispiele wie der elektronische Eltern-Kind-Pass würden jedoch in eine gegenteilige Richtung weisen, moniert er.
Einen fast identen Antrag hatte Wurm bereits im vergangenen Jahr eingebracht, dieser wurde heuer im Juli vom Nationalrat abgelehnt. (Schluss) gs