Neu im Umweltausschuss
Regierungsvorlage für ein EU-Batterienverordnung-Begleitgesetz
Wien (PK) – Seit August 2025 ist die EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien mit dem Ziel einer Harmonisierung der europaweiten Batterien-Regelungen anzuwenden. Der daraus resultierende nationale Anpassungsbedarf soll nun in einem EU-Batterienverordnung-Begleitgesetz geregelt werden. Vorrangiges Ziel der dazu vorgelegten Regierungsvorlage ist den Erläuterungen zufolge, die in Österreich bestehenden und "gut funktionierenden" Strukturen der Sammel- und Verwertungssysteme für Altbatterien weiterzuführen (657 d.B.). Daher sollen die bisher in der österreichischen Batterienverordnung enthaltenen Vorgaben in das neue Gesetz übernommen werden. Dazu zählen Regelungen zur getrennten Sammlung und der Abholkoordinierung von kommunalen Sammelstellen, für Sammel- und Verwertungssysteme sowie zur Bestellung von Bevollmächtigten. Weitergeführt werden sollen auch jene Verpflichtungen von gewerblichen Betrieben, die zum Eigengebrauch Batterien importieren.
In einem weiteren Teil werden die zuständigen Behörden, Verfahren, Übergangsbestimmungen und Sanktionen festgelegt. Dazu wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft als zuständige Behörde für die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der EU‑Batterienverordnung definiert. Die derzeit bestehende österreichische Batterienverordnung soll mit dem Inkrafttreten des EU-Batterienverordnung-Begleitgesetzes außer Kraft treten. (Schluss) pst