Ihr Anliegen im Parlament
Seit 1988 sieht das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats die Möglichkeit vor, sich mit parlamentarischen Bürgerinitiativen direkt an den Nationalrat zu wenden. Bei Vorliegen folgender Voraussetzungen nimmt der Nationalrat eingebrachte parlamentarische Bürgerinitiativen in Verhandlung:
- Das Anliegen muss schriftlich vorgelegt werden.
- Gegenstand der parlamentarischen Bürgerinitiative muss eine Bundessache in Gesetzgebung oder Vollziehung sein (z. B. Gewerbeangelegenheiten, Verkehrswesen, Wasserrecht u. a.), nicht aber eine Landes- oder eine Gemeindeangelegenheit (z. B. Naturschutz, Jagd- und Fischereiwesen u. a.).
- Eine parlamentarische Bürgerinitiative muss von mindestens 500 österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die zum Zeitpunkt der Unterstützung das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterstützt (unterschrieben) sein.
- Die Erstunterzeichnerin bzw. der Erstunterzeichner muss in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.