Bürgerinitiative einreichen

Erfordernisse zur Einbringung von parlamentarischen Bürgerinitiativen im Nationalrat

Ihr Anliegen im Parlament

Seit 1988 sieht das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats die Möglichkeit vor, sich mit parlamentarischen Bürgerinitiativen direkt an den Nationalrat zu wenden. Bei Vorliegen folgender Voraus­setzungen nimmt der Nationalrat eingebrachte parlamentarische Bürgerinitiativen in Verhandlung:

  • Das Anliegen muss schriftlich vorgelegt werden.
  • Gegenstand der parlamentarischen Bürger­initiative muss eine Bundes­sache in Gesetz­gebung oder Voll­ziehung sein (z. B. Gewerbe­angelegen­heiten, Verkehrs­wesen, Wasserrecht u. a.), nicht aber eine Landes- oder eine Gemeinde­angelegenheit (z. B. Naturschutz, Jagd- und Fischereiwesen u. a.).
  • Eine parlamentarische Bürger­initiative muss von mindestens 500 österreichischen Staats­bürger:innen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterstützt (unterschrieben) sein.
  • Der/Die Erst­unterzeichner:in muss in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

Wie wird informiert?

Aktuelle Bürgerinitiativen und dazu eingelangte Stellungnahmen sind im Volltext abrufbar. Zudem sind die Ausschussberichte nachzulesen, wie auch die Meldungen der Parlamentskorrespondenz.

Die Parlamentsdirektion informiert darüber hinaus den/die Erstunterzeichner:in auf dessen/deren Anfrage gerne über den jeweiligen Stand des parlamentarischen Verfahrens und über die Art der Erledigung.

Parlamentarisches Begutachtungs­verfahren

Bürger:innen haben seit 1. August 2021 nicht nur die Möglichkeit, rechtsgültig eingebrachte Bürgerinitiativen elektronisch zu unterstützen, sondern sie können auch direkt Stellungnahmen zum Thema der jeweiligen Bürgerinitiative abgeben oder andere Stellungnahmen dazu unterstützen.

All dies dient der Abbildung der politischen Interessenlage und hat für die Beratungen im Nationalrat einen wichtigen informativen Charakter.

So reichen Sie eine Bürgerinitiative ein

Parlamentarische Bürgerinitiativen können jederzeit in der Parlamentsdirektion als Eingaben vorgelegt werden – auch in der tagungsfreien Zeit, Gebühren fallen dafür nicht an. Für die Übergabe der Bürgerinitiative bitten wir um eine Terminvereinbarung per E-Mail an NR-AUS-PETBI@parlament.gv.at.

Bei der Vorlage muss der/die Erstunterzeichner:in seinen/ihren Hauptwohnsitz nachweisen.

Um die Einbringung einer parlamentarischen Bürgerinitiative zu erleichtern, steht ein eigenes Formular / PDF, 309 KB online zur Verfügung.

Bürgerinitiativen