Geltendes Recht
Alle Stellungnahmen müssen der Würde des Parlaments entsprechen und dürfen nicht gegen das geltende Recht, insbesondere das Strafgesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz und das Datenschutzrecht, verstoßen. Beachten Sie bitte auch die formalen Voraussetzungen zur Abgabe von Stellungnahmen und Unterstützungen, wie in den FAQ angeführt.
Darüber hinaus gelten für die vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten jeweils spezifische Voraussetzungen wie etwa unterschiedliche Fristen (für Petitionen und Bürgerinitiativen siehe § 100 GOG-NR). So liegt z. B. das Mindestalter für die Abgabe von Stellungnahmen und Unterstützungen von Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen und Gesetzesinitiativen bei 14 Jahren; für die Abgabe von Stellungnahmen und Unterstützungen zu Bürgerinitiativen und Petitionen bei 16 Jahren.
Liegt eine Zustimmung zur Veröffentlichung vor, wird die Stellungnahme unter namentlicher Nennung der verfassenden Person auf der Website des Parlaments veröffentlicht.