Nutzungsbedingungen

Für die Einbringung von Stellungnahmen gelten Nutzungsbedingungen. Bürger:innen müssen insbesondere die Würde des Hauses beachten.

Geltendes Recht

Alle Stellungnahmen müssen der Würde des Parlaments entsprechen und dürfen nicht gegen das geltende Recht, insbesondere das Strafgesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz und das Datenschutzgesetz, verstoßen.

Darüber hinaus gelten für die vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten jeweils spezifische Voraussetzungen wie etwa unterschiedliche Fristen (für Petitionen und Bürgerinitiativen siehe § 100 GOG-NR). So liegt z. B. das Mindestalter für die Abgabe von Stellungnahmen und Unterstützungen von Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen und Gesetzesinitiativen bei 14 Jahren; für die Abgabe von Stellungnahmen und Unterstützungen zu Bürgerinitiativen und Petitionen bei 16 Jahren. Sehen Sie hierzu auch die FAQ.

Liegt eine Zustimmung zur Veröffentlichung vor, wird die Stellungnahme unter namentlicher Nennung der verfassenden Person auf der Website des Parlaments veröffentlicht.

Respektvolle Sprache

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens kann es durchaus zu scharfer Kritik kommen, jedoch ersuchen wir Sie, Ihre Stellungnahme in respektvoller Sprache und Form einzubringen. 

Für Beschimpfungen, Verunglimpfungen, abwertende Bemerkungen oder überzogene Anschuldigungen ist im Hohen Haus kein Platz. Es ist notwendig, eine sachliche Gesprächskultur und einen respektvollen Umgang miteinander zu wahren. Denn nicht nur in den Verhandlungen im Nationalrat und im Bundesrat ist die Würde des Hauses zu wahren, sondern auch in Schriftstücken wie etwa parlamentarischen Anfragen. Das gilt auch für Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen, die im Rahmen des vorparlamentarischen oder des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens abgegeben werden. Verletzen Stellungnahmen die Würde des Hauses (oder auch gesetzliche Bestimmungen), dürfen sie nicht auf der Webseite veröffentlicht werden.