Volksbefragung

Bei einer Volksbefragung wird die Meinung der Bürger:innen zu einem Gesetzesvorhaben eingeholt. Das Ergebnis ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Beschlussfassung, aber nicht bindend.

Voraussetzungen

Mittels einer Volksbefragung soll die Haltung der Bevölkerung in Angelegenheiten von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung ergründet werden.

Bei bundesweiten Volksbefragungen muss es sich um Themen handeln, die in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers fallen. Themen, die durch das Landesrecht der Bundesländer zu regeln wären, würden unter die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer zu Volksbefragungen fallen.

Angelegenheiten, die Wahlen betreffen, und Angelegenheiten, über die ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden hat, dürfen nicht Gegenstand einer Volksbefragung sein.

Einer Volksbefragung ist eine Frage zugrunde zu legen, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Auch zwei alternative Lösungsvorschläge können zur Entscheidung vorgelegt werden.

Das Volk wird befragt

Volksbefragungen dienen der Politik dazu, vor endgültigen Entscheidungen die Meinung der Bürger:innen einzuholen. Das Ergebnis einer Volksbefragung ist somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die Politiker:innen müssen ihr aber nicht folgen.

Somit findet die Volksbefragung im Gegensatz zur Volksabstimmung vor der Beschlussfassung eines Gesetzes im Nationalrat statt. Durchgeführt wird sie in einer geheimen Wahl, das Stimmrecht richtet sich nach dem aktiven Wahlrecht zum Nationalrat.

Rechtswirkung

Das Ergebnis der Volksbefragung ist von der Bundeswahlbehörde dem Nationalrat und der Bundesregierung vorzulegen. Es hat jedoch keine rechtlich bindende Kraft.

Bisher wurde auf Bundesebene erst einmal vom Instrument der Volksbefragung Gebrauch gemacht (Volksbefragung im Jänner 2013 betreffend die Einführung eines Berufsheeres oder die Beibehaltung der Wehrpflicht, siehe Regierungsvorlage 1909 d.B., XXIV. GP).

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