Wissenswertes

Was Sie zum Thema Bürger:innenbeteiligung und direkte Demokratie wissen sollten.

Begutachtungs­verfahren

Bürger:innen, Institutionen und Organisationen können im parlamentarischen Begutachtungsverfahren zu allen Gesetzesinitiativen, Bürgerinitiativen und Petitionen Stellungnahmen abgeben. Die Beteiligung ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Verhandlungsgegenstände auf der Website des Parlaments bis zum Ende des parlamentarischen Verfahrens möglich.

Im vorparlamentarischen Verfahren – vor Einbringung des Gesetzesentwurfs im Nationalrat  – können sie auch Ministerialentwürfe (Gesetzesentwürfe einer Bundesministerin oder eines Bundesministers) begutachten, also Stellungnahmen abgeben. Die Abgabe einer Stellungnahme ist bis zum Ende der jeweiligen Begutachtungsfrist möglich. 

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Gesetzesinitiative, Bürgerinitiative und Petition

Gesetzesinitiative

Gesetzesinitiativen können im Nationalrat als Vorlagen der Bundesregierung, als Anträge von Abgeordneten zum Nationalrat, des Bundesrats oder eines Drittels der Mitglieder des Bundesrats sowie durch Bürger:innen mittels Volksbegehrens eingebracht werden.

Auch Ausschüsse des Nationalrats können Anträge auf Erlassung von Gesetzen stellen, wenn diese mit einem Gegenstand in inhaltlichem Zusammenhang stehen, der gerade im Ausschuss behandelt wird. Dasselbe gilt für Ausschüsse des Bundesrats.

Bürgerinitiative

Mit parlamentarischen Bürgerinitiativen können österreichische Staatsbürger:innen jederzeit direkt konkrete Anliegen an die Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes einbringen, und zwar als Gruppe von 500 wahlberechtigten Bürger:innen. 

Petition

Petitionen werden von Abgeordneten zum National- oder Bundesrat überreicht. Für die Politiker:innen bieten Petitionen die Möglichkeit, Anliegen von Bürger:innen aus ihrem Wahlkreis im Parlament zu behandeln.

Bürger:innenbeteiligung & EU

Bürger:innen der 27 EU-Mitgliedstaaten können sich auf drei verschiedene Arten direkt bei den Europäischen Institutionen einbringen: mit ihrem Petitionsrecht beim Europäischen Parlament, über die/den Europäische:n Bürgerbeauftragte:n und mittels der Europäischen Bürgerinitiative.

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Instrumente der direkten Demokratie

In der österreichischen Verfassung sind drei direkt-demokratische Instrumente vorgesehen.

Volksbegehren

Volksbegehren

Mit dem Volksbegehren können Bürger:innen selbst Gesetzgebungsverfahren einleiten. Wie kommt ein Volksbegehren zustande und muss es im Nationalrat behandelt werden?

Volksbefragung

Volksbefragung

Bei einer Volksbefragung wird die Meinung der Bevölkerung zu einem Gesetzesvorhaben eingeholt. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Politik.

Volksabstimmung

Volksabstimmung

Bei einer Volksabstimmung wird das gesamte wahlberechtigte Volk über einen Gesetzesbeschluss befragt. Das Ergebnis ist bindend. Eine einzige Stimme kann entscheiden.