Begutachtungsverfahren
Bürger:innen, Institutionen und Organisationen können im parlamentarischen Begutachtungsverfahren zu allen Gesetzesinitiativen, Bürgerinitiativen und Petitionen Stellungnahmen abgeben. Die Beteiligung ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Verhandlungsgegenstände auf der Website des Parlaments bis zum Ende des parlamentarischen Verfahrens möglich.
Im vorparlamentarischen Verfahren – vor Einbringung des Gesetzesentwurfs im Nationalrat – können sie auch Ministerialentwürfe (Gesetzesentwürfe einer Bundesministerin oder eines Bundesministers) begutachten, also Stellungnahmen abgeben. Die Abgabe einer Stellungnahme ist bis zum Ende der jeweiligen Begutachtungsfrist möglich.