Die Europäische Bürgerinitiative ist ein durch den Vertrag von Lissabon eingeführtes Instrument der direkten Demokratie in der Europäischen Union. Mit einer erfolgreichen Bürgerinitiative kann die Europäische Kommission von Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürgern aufgefordert werden, einen Rechtsakt zu einem Thema vorzuschlagen, zu dem es nach Ansicht der Initiatorinnen bzw. Initiatoren einer Regelung bedarf. Voraussetzung ist, dass die Initiative mit den bestehenden europäischen Verträgen konsistent ist und sich im Rahmen der Befugnisse der Europäischen Kommission bewegt. Eine Europäische Bürgerinitiative ist dann erfolgreich, wenn sie 1 Million Unterstützerinnen bzw. Unterstützer hat, wobei in mindestens sieben Mitgliedstaaten eine Mindestanzahl von Unterstützungsbekundungen erreicht werden muss (die Mindestanzahl in Österreich beträgt 14.250).
Die Organisation einer Europäischen Bürgerinitiative hat durch einen Bürgerausschuss, bestehend aus mindestens sieben Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürgern aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten, zu erfolgen. Der Bürgerausschuss muss die Bürgerinitiative in eine von der Kommission in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung gestelltes Onlineregister aufnehmen. Dann hat er ein Jahr Zeit, um die erforderlichen Unterstützungsbekundungen zu sammeln.
Die Kommission hat danach drei Monate Zeit, um die Initiative zu prüfen und in einer Mitteilung ihre Schlussfolgerungen und ihr weiteres Vorgehen darzulegen.