Gesetzesinitiative

Gesetzesinitiativen können von Abgeordneten, der Regierung, den Ausschüssen oder von Bürgerinnen und Bürgern eingebracht werden.  

Die Initiative für ein Gesetz

Im Nationalrat können Gesetzesinitiativen als Vorlagen der Bundesregierung, als Anträge von Abgeordneten zum National- und Bundesrat oder eines Drittels der Mitglieder des Bundesrats sowie durch ein Volksbegehren eingebracht werden (Art. 41 Abs. 1 und 2 B-VG, § 69 GOG-NR sowie § 21 GO-BR).

Auch Ausschüsse des Nationalrats können Anträge auf Erlassung von Gesetzen stellen, wenn diese mit einem Gegenstand in inhaltlichem Zusammenhang stehen, der gerade im jeweiligen Ausschuss behandelt wird (§ 27 GOG-NR). Dasselbe gilt für Ausschüsse des Bundesrats betreffend Anträge auf Ausübung einer Gesetzesinitiative (§ 23 GO-BR).

Gesetzes­initiativen und Regierungsvorlagen

Alle Gesetzesinitiativen sowie Regierungsvorlagen, Staatsverträge und Einsprüche des Bundesrats finden Sie unter Gesetzesinitiativen.