Ein großer Teil der Gesetzesvorlagen stammt von der Bundesregierung. Sie möchte ihr Regierungsprogramm umsetzen und verfügt in den Ministerien über Experten und Expertinnen mit dem Fachwissen für die Ausarbeitung von Gesetzen. Viele Regelungsvorhaben setzen voraus, dass man sich sehr gut mit einem – oft sehr engen – Fachgebiet auskennt und Probleme und Auswirkungen im Detail voraussehen kann.
Politiker:innen haben Ideen und Fachleute setzen sie um. Die Aufgabe von Politiker:innen ist es, Ideen zu entwickeln und Entscheidungen zu treffen. Die Ausarbeitung und die Details eines Gesetzes sind meist Sache von Experten und Expertinnen.
Zu Entwürfen werden zudem Meinungen eingeholt. Zunächst erstellt das zuständige Ministerium einen sogenannten Ministerialentwurf. Dieser wird zur Begutachtung an öffentliche Institutionen, fachkundige Gruppen und Organisationen versendet und auf der Parlamentswebsite veröffentlicht. Dort können auch alle anderen Interessierten (Einzelpersonen, Vereine und Unternehmen) – ohne ausdrückliche Einladung – im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren ihre Stellungnahme zum Entwurf abgeben und Kritik äußern. Auch die Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern werden – nur nach deren Zustimmung – auf der Parlamentswebsite veröffentlicht. Außerdem können bereits eingelangte Stellungnahmen unterstützt werden.
Nach der Begutachtung kann das Ministerium den Entwurf ändern, muss das aber nicht tun. Wenn der Entwurf Zustimmung in der Bundesregierung findet (Beschluss im sogenannten Ministerrat), wird er als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebracht. Auch die aktuellen Regierungsvorlagen werden auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Dort können bis zur Beschlussfassung im Bundesrat weiterhin Stellungnahmen abgegeben oder bereits eingelangte unterstützt werden (Parlamentarisches Begutachtungsverfahren).