Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern
Im Unterschied zu einer Bürgerinitiative werden Petitionen von Abgeordneten zum Nationalrat oder von Mitgliedern des Bundesrats überreicht. Für die Politikerinnen und Politiker bieten Petitionen die Möglichkeit, konkrete Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern im Parlament zu behandeln.
Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrats kann eine Petition einbringen. Im Nationalrat wird diese im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, im Bundesrat im Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen behandelt.