Parlamentarische Spielregeln

In diesem Teil der Ausstellung erfahren Sie mehr über darüber, wie die Sitzungen des beiden Parlamentskammern fair und verfassungskonform ablaufen können.

Beschreibung und Verortung der Regalinhalte

Im Regal vor Ihnen sind Ausstellungsobjekte mit Bild- und Textinhalten auf vier Regalebenen verteilt. In der obersten Ebene (Regalebene 1) befinden sich Sprechblasen, die sich unterschiedlich stark von der Wand abheben. Die hier zu lesenden Sätze wie etwa „Ich fordere Sie auf, sich zu mäßigen“, stehen exemplarisch für die ordnungswahrende Funktion, die dem Nationalratspräsidenten oder der Nationalratspräsidentin in einer Sitzung zukommt. Auf dem Regalboden steht ein Leporello mit vier Bildmotiven und Textinhalten. In der Regalebene 2 darunter befindet sich links ein Handapparat zum Thema „Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates“, rechts daneben ein Exemplar der Geschäftsordnung mit seitlich daran fixiertem Objekttext zum Thema „Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses des Reichsrats“.

In der Regalebene 3 befindet sich der auf der Rückwand gedruckte Einführungstext. Auf dem Regalboden befindet sich die Medienstation „Parlamentarische Spielregeln“, die aus zwei regalfüllenden Bildschirmen besteht. In der untersten Regalebene 4 befindet sich ein Easy Reader zum Thema „Hausordnungen“, sowie ein Easy Reader zum Thema „Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates, 1917 und aktuelle Fassung“.

Einleitungstext in Brailleschrift

Ein offener Schuber mit dem Einleitungstext zum jeweiligen Regal in Brailleschrift befindet sich in jedem Ausstellungsregal unterhalb der Braille-Zeile mit dem Titel des Ausstellungsabschnittes. Auf der Oberseite des Faches befindet sich ein QR-Code, über den jeder der Einführungstexte für die insgesamt 30 Ausstellungsabschnitte abrufbar ist.

Einleitung

Die Arbeitsabläufe im Parlament werden durch die Verfahrensregeln der Geschäftsordnungen des Nationalrates und des Bundesrates strukturiert. Diskussionsregeln sorgen dafür, dass alle Mandatarinnen und Mandatare ihre Standpunkte vorbringen können. Abstimmungsregeln legen fest, wie Beschlüsse zustande kommen. Diese „Spielregeln“ bewirken, dass die Sitzungen der Parlamentskammern verfassungsgemäß ablaufen. Sie können nur mit Beschluss der jeweiligen Kammer abgeändert werden. 

Regalebene 1

Leporello „Die Glocke und die Wahlurne“

Die Glocke ist seit der Frühzeit des Parlamentarismus ein wichtiges Requisit des Präsidiums, um den geschäftsordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen zu wahren. Der lateinische Schriftzug „Justitia Regnorum Fundamentum“ (Gerechtigkeit ist die Grundlage der Herrschaft) zitiert den Wahlspruch von Kaiser Franz I. Die Wahlurne aus Palisanderholz ist ein Entwurf der Architekten Max Fellerer & Eugen Wörle und wird 1956 von den Werkstätten Karl Hagenauer hergestellt.

Regalebene 2

Handapparat „Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates“

Die chronologische Zusammenstellung der zunehmend umfangreichen Bände zum GOGNR belegt die Komplexität eines Regelwerks, dessen Frühform bis ins Jahr 1861 zurückreicht und in der Entwicklung des Parlamentarismus zahlreiche Transformationen erfuhr.

Druckwerk „Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses des Reichsrats“

Die Geschäftsordnung von 1917 stimmt in vielen Abschnitten bereits wörtlich mit der heute geltenden Geschäftsordnung des Nationalrates überein. 1917 findet sich auch erstmals die Formulierung: „Der Präsident wacht darüber, dass die Würde und die Rechte des Hauses gewahrt werden.“

Regalebene 3

Medienstation „Parlamentarische Spielregeln“

Hier befindet sich der auf der Rückwand gedruckte Einführungstext. Davor stehen zwei Bildschirme, die die Regalebene in der Breite ausfüllen. Auf dem linken Bildschirm sind Fotos aus verschiedensten Situationen in Nationalratssitzungen zu sehen. Sie sollen wichtige Textstellen aus der Geschäftsordnung des Nationalrates illustrieren, die auf dem rechten Bildschirm gleichzeitig mit den Fotos wechseln.

Regalebene 4

Easy Reader „Hausordnungen“

Die historische Hausordnung berücksichtigt am Beginn der Zweiten Republik bereits zentrale Aspekte eines künftigen modernen Arbeitsparlaments. Sie gibt Auskunft über die „Handhabenden Organe“, reguliert den „Allgemeinen Verkehr im Hause“, die Nutzung der Klubräumlichkeiten sowie die Vergabe der Eintrittskarten für die Besucher:innengalerie. Die auffallend umfangreichen Bibliotheks- Bestimmungen entsprechen zum Teil im Wortlaut noch der Bibliotheks-Ordnung des Reichsrats. Manche Formulierungen, etwa jene, die den allgemeinen Publikumsverkehr im Parlamentsgebäude regeln, sind zeitlos gültig: Die Besucherinnen und Besucher der Galerien werden angehalten, „alles zu vermeiden, wodurch die Würde, die Ruhe des Hauses oder die Verhandlungen gestört werden könnten.“

Easy Reader „Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates, 1917 und aktuelle Fassung“

Das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (GOG-NR) regelt die Behandlung der Verhandlungsgegenstände im österreichischen Nationalrat und in dessen Ausschüssen und Unterausschüssen, die Rechte und Pflichten der Abgeordneten und der Organe sowie die organisatorischen Abläufe des Nationalrates. Für den Beschluss des Geschäftsordnungsgesetzes ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Streitigkeiten über Geschäftsordnungsfragen, die in der öffentlichen Debatte vielfach als spitzfindig und verhandlungshemmend wahrgenommen werden, sind Ausdruck des Ringens um den politischen Einfluss von Mehrheit und Minderheit im Parlament.