Fiskalische Kosten der Neuregelung bei der Angleichung des Frauenpensionsalters
Die geschätzten Gesamtkosten betragen 740 Mio. EUR. Am höchsten sind sie bis 2027 mit jährlich bis zu 86 Mio. EUR. Danach ist die Korridorpension möglich und die jährlichen Kosten fallen auf etwa 50 Mio. EUR. Ab 2034 haben alle Jahrgänge das Regelpensionsalter erreicht, sodass die jährlichen Kosten unter 10 Mio. EUR betragen und gemäß Sterbewahrscheinlichkeiten der betroffenen Frauen sukzessive fallen
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Aufnahmedatum: 05.04.2023
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