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Verfahren zur Erstellung des Referenzpfads durch die Europäische Kommission
Die EU-Fiskalregeln verpflichten die EU-Mitgliedstaaten dazu, ein für mehrere Jahre im Vorhinein festgelegtes maximales Nettoausgabenwachstum einzuhalten, solange sie eine Schuldenquote über 60 % des BIP oder ein Defizit über 3 % des BIP aufweisen. Zur Festlegung dieses maximal zulässigen Nettoausgabenwachstums erstellt die Europäische Kommission länderspezifische Referenzpfade. Das Verfahren zur Erstellung des Referenzpfads durch die Europäische Kommission wird in der Analyse des Budgetdienstes zu den neuen Fiskalregeln und zum Europäischen Semester 2024 vom 29. Mai 2024 ausführlich beschrieben
Parlamentsdirektion/Budgetdienst
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