Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 29

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des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung der beiden Anfragen an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

1. Punkt

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1994) (III-147/BR sowie 5167/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Sicherheitsbericht 1994.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Hedda Kainz übernommen. Ich bitte um den Bericht, Frau Bundesrätin.

Berichterstatterin Hedda Kainz: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der gegenständliche Sicherheitsbericht ist in die acht Abschnitte

Einleitung,

Kriminalität im Spiegel der polizeilichen Kriminalstatistik,

Lagebilder und Maßnahmen betreffend ausgewählter Deliktsformen,

Maßnahmen und Tätigkeiten zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung,

Paß,- Fremdenpolizei- und Flüchtlingswesen,

verkehrspolizeiliche Angelegenheiten,

Festnahmen und Demonstrationen sowie

Maßnahmen auf den Gebieten Katastrophenschutz, Zivilschutz, Strahlenschutz, Flugpolizei und Entminungsdienst

gegliedert.

Dem zweiten Abschnitt, der eine Reihe von Statistiken enthält, ist zu entnehmen, daß die Zahl der Verbrechen im Berichtsjahr gegenüber 1993 von 114 794 auf 107 868 zurückgegangen ist; dies bedeutet eine Abnahme von 6 Prozent. Die Zahl der Vergehen stieg mit 4,7 Prozent von 378 992 auf 396 700. Bei der Gesamtzahl aller strafbaren Handlungen ist mit plus 2,2 Prozent eine Zunahme von 493 786 Fällen auf 504 568 Fälle zu verzeichnen.

Die zahlenmäßig umfangreichsten Veränderungen sind erwartungsgemäß im Bereich der strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen zu finden, die aufgrund ihrer gewichtigen Bedeutung auch auf die Entwicklung der Gesamtsumme aller strafbaren Handlungen sowie der Verbrechen und Vergehen insgesamt rückwirken.

Im einzelnen ergab sich bei den Körperverletzungen eine Zunahme von 3,2 Prozent und beim Suchtgiftmißbrauch eine Zunahme von 29,6 Prozent. Beim Einbruchsdiebstahl war ein Rückgang von 4,1 Prozent, bei den Falschgelddelikten ein Rückgang von 39,7 Prozent zu verzeichnen.

Die Aufklärungsquote aller gerichtlich strafbaren Handlungen betrug bei den Verbrechen 1993 28,4 Prozent und im Berichtsjahr 28,7 Prozent, bei den Vergehen 1993 52,4 Prozent und im Jahr 1994 55,3 Prozent. Bei allen gerichtlich strafbaren Handlungen lag die Aufklärungsquote im Berichtsjahr bei 49,6 Prozent (1993 46,8 Prozent).

In absoluten Zahlen ausgedrückt, konnten 1994 30 947 Verbrechen geklärt werden, was einer Abnahme von 4,9 Prozent gegenüber 1993 entspricht. Bei den Vergehen war eine Steigerung


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