Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 116

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

17.53

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann (ÖVP, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Kollege Harring! Ich habe schon geglaubt, Sie sind gegen diese Novelle, weil Sie sich als erster zu Wort gemeldet haben. (Bundesrat Dr. Kapral: Das ist ein Fehler der Parlamentsdirektion!) Aber ich bin froh darüber, daß Sie dieser Sache zustimmen.

Die heutige Novellierung des Bundeshaushaltsgesetzes stellt, glaube ich, eine Sternstunde im Bundesrat dar, weil wir hier über Bundesbudgetangelegenheiten diskutieren können, obwohl wir an und für sich keine Kompetenz haben, was das Bundesbudget betrifft, beziehungsweise auch kein Zustimmungsrecht zum Finanzausgleich.

Zur Novelle selbst. Sie ist notwendig geworden, weil der Diskontsatz der Oesterreichischen Nationalbank am 18. 4. 1996 auf 2,5 Prozent gesenkt wurde und damit einen historischen Tiefststand darstellt. Mit dem bisherigen Multiplikator des zweieinhalbfachen Diskontsatzes wäre es nur möglich gewesen, Staatsobligationen zu einem Zinssatz von maximal 6,25 Prozent zu begeben. Diese Begrenzungsregel, die auf den kurzfristigen Diskontsatz abstellt, ist angesichts der steilen Zinskurse für langfristige Finanzierungen nicht mehr ganz marktkonform.

Die zehnjährige Rendite, wie Kollege Harring bereits gesagt hat, liegt auf dem Kapitalmarkt derzeit bei 6,5 Prozent. Um ein entsprechendes Debtmanagement zu gewährleisten, wird daher in der Novelle vorgeschlagen, den Multiplikator auf vier bei einem Diskontsatz bis 2 Prozent beziehungsweise auf 3,5 bei einem Diskontsatz von 2 bis 3 Prozent zu erhöhen.

§ 65 des Bundeshaushaltsgesetzes schafft im übrigen die formale Basis für die Finanzschuldengestion der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur. Es soll damit dem Legalitätsprinzip, welches auch für die Finanzschuldengebarung im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung Geltung hat, Rechnung getragen werden.

Selbstverständlich werden die Finanzschulden des Bundes und das jährliche Budgetvolumen durch den Nationalrat als Bundesfinanzgesetzgeber jährlich begrenzt. Die übrigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen werden durch diese Novelle nicht berührt.

Es ist, glaube ich, auch wichtig, daß bei den Einzeltransaktionen bei der Kreditaufnahme des Bundes eine entsprechende Liquidität möglich ist, und zwar indem das Einzellimit für Kreditoperationen erhöht wird. Bisher war das Einzellimit 15 Milliarden Schilling. Nunmehr wird hier eine flexible Größe, nämlich 18 Prozent, bezogen auf die jährliche Bruttoneuverschuldung im Gesetz vorgesehen.

Das bedeutet, daß wir im Jahr 1996 ein Limit von 36 Milliarden Schilling und 1997 von 30 Milliarden Schilling für Einzelobligationen haben, was sicherlich für den Finanzmarkt eine Verbesserung darstellt, weil der Bund bei den größeren Volumen eine bessere Rendite bekommt.

Meine Fraktion wird daher der Novelle zum Bundeshaushaltsgesetz gerne die Zustimmung erteilen, also keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.57

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort. – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite