Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 65

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Zur Beantwortung hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.

16.13

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Herr Präsident! Hohes Haus! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, Herr Bundesrat Dr. Bösch, daß ich versuche, zu den drei Problemkreisen, die Sie angesprochen haben, kurz Stellung zu nehmen, und dann auf Ihre Fragen eingehe.

Zum ersten Problemkreis, was die Reform des Bundesrates selbst betrifft: Ich weiß, daß es zahlreiche Reformbestrebungen, zahlreiche gute Änderungsvorschläge gibt, aber seien Sie bitte so nett und nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich als Exekutive sehr diszipliniert bin und mich nicht in die Überlegungen einmische, die die Legislative – in diesem Fall der Bundesrat – für sich erst anstellt.

Zum zweiten, zum Konsultationsmechanismus: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es entspricht einem Verständnis der Zusammenarbeit, daß Bund, Länder und Gemeinden in dieser neuen finanziellen Qualität der Zusammenarbeit, bevor Gesetze beschlossen werden, die andere Ebenen der Verwaltung belasten, sich informieren und über die budgetäre Bedeckung dieser Gesetze Gespräche führen.

Es ist nicht richtig, daß nur durch irgendeinen Punkt des Konsultationsmechanismus die Gesetzgebung des Nationalrates oder des Bundesrates beeinträchtigt oder sogar verhindert würde. Es ist allerdings eines richtig, und zu dem stehe ich – zu dem stehe ich als Vertreter des Bundes genauso wie die Vertreter der Länder –, nämlich daß wir als Bundesgesetzgeber zum Beispiel es uns keineswegs so leicht machen dürfen, finanzielle Belastungen für die Länder und für die Gemeinden zu beschließen, die über die vereinbarte faire Balance des Finanzausgleichs hinausgehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Monaten, wie ich glaube, erfolgreich diese neue Qualität im Sinne eines föderalistischen Zusammenarbeitens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden definiert. Wir haben einen Finanzausgleich für vier Jahre abgeschlossen. Was heißt denn das? – Das heißt gemäß FAG, daß es eine Balance zwischen den Verpflichtungen, die die Gebietskörperschaften übernehmen, und den finanziellen Rechten, die diese Gebietskörperschaften übernehmen, gibt. Ich halte es nur für legitim, daß es, wenn nun eine Gebietskörperschaft eine Gesetzgebung plant, zu den Kostenauswirkungen, die in den einzelnen Ebenen über diesen balancierten Finanzausgleich hinausgehen, Gespräche gibt. Ich sehe da überhaupt kein Problem einer Beeinträchtigung der Funktion des Nationalrates oder des Bundesrates.

Ich halte es für sehr wichtig, daß als Bestandteil dieser politischen Vereinbarung des Konsultationsmechanismus erstmals nicht nur die Kosten und Folgekosten eines Gesetzes für die jeweilige Ebene der Hoheitsverwaltung dargestellt werden müssen, sondern daß es eine Verpflichtung dazu gibt, daß auch die Kosten und Folgekosten eines Gesetzes für die nächsten Ebenen der Verwaltung ausgewiesen werden müssen. Das ist eine immense Qualitätsverbesserung, die, wie ich glaube, diese neue Partnerschaft, diese neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sicherstellt.

Ich bedanke mich dafür, daß es möglich war, das im Zusammenwirken der beiden Regierungsparteien auf Ebene des Bundes, der Länder und Gemeinden in diesem politischen Paktum abzusichern.

Zum dritten, sehr geehrter Herr Bundesrat Dr. Bösch, zum Thema Bundesstaatsreform: Ich habe manchmal ein bißchen ein Problem damit, wenn Sie etwas fordern, von dem vorher schon in den Zeitungen stand, daß wir das machen werden, denn dann können Sie natürlich nachher sagen, wir haben das gemacht, was Sie wollten und gefordert haben. Sie haben in den Zeitungen hoffentlich gelesen, daß sich als Ergebnis der außerordentlichen Landeshauptleutekonferenz, die wir vor wenigen Tagen hatten, auf Basis des Perchtoldsdorfer Abkommens die


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