Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 71

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Meine Damen und Herren! Wenn man diesen Konsultationsmechanismus tatsächlich ernst nähme, dann hätte man zuerst diese Verfassungsbestimmung adaptieren müssen (Beifall bei den Freiheitlichen) und hätte diesen Konsultationsmechanismus, so wie es die Normenhierarchie vorsieht, als Unterausschuß dazu einrichten können. Das wäre verfassungsmäßig der richtige Weg gewesen.

Ich befürchte, Herr Bundeskanzler, daß das ein erster Schritt ist, die gesetzgebenden Körperschaften letztlich nur mehr zu Vollzugsorganen von Regierungsvorlagen zu machen. 90 Prozent der Vorlagen sind es ja schon. Letztlich sind wir hier nur mehr die Apportiermaschine von ausgearbeiteten Vorlagen der Regierung, und wir werden dabei leider Gottes nicht mehr erfaßt. (Bundesrat Kone#ny: Wie Sie Ihre Rolle definieren, ist Ihre Sache!)

Diese Regierungsvorlage, meine Damen und Herren, kommt fast einem Ermächtigungsgesetz gleich. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Kone#ny: Jetzt reicht es dann bald!) Dinge am Rande können Sie noch entscheiden, aber dort, wo es wirklich um die Probleme geht ... (Bundesrat Payer: Wissen Sie, was das Ermächtigungsgesetz bedeutet hat?) Ja, ja, ich weiß es schon. Ich habe es ja zitiert, Herr Kollege, und ich sage es auch: Hier soll etwas stattfinden, daß der bundesgesetzlich vorgegebene (Bundesrat Payer: Überlegen Sie sich, was Sie sagen! Ihre Wortwahl ist unmöglich! – Bundesrat Kone#ny: Unerhört ist das! Nehmen Sie das zurück!) Rahmen durchbrochen werden soll. Das sehe ich darin, meine Damen und Herren! (Bundesrat Kone#ny: Sie haben es notwendig, von Ermächtigungsgesetz zu reden! Das ist eine Führer-Rede!)

Ich zitiere hier noch etwas. Ich habe vorhin von Artikel 6 gesprochen. Darin ist von den Konvergenzkriterien die Rede, die bei uns ein maßgeblicher Bereich sind. Artikel 6 – lesen Sie es nach – ist ebenso ein Auftrag an die Exekutivorgane, von denen das dann wieder hintenherum gesetzesmäßig repariert werden sollte. Das ist eigentlich in dieser Vorlage enthalten. Diese Vorlage geht, wie dies Präsident Fischer gesagt hat und wie das auch andere sagen, an den gesetzgebenden Körperschaften vorbei.

Meine Damen und Herren! Ein Appell an dieses Haus: Es sind viele kleine Schritte, die letztlich dazu führen könnten, daß das Vorgehen verändert wird und daß die gesetzgebenden Körperschaften nur mehr als Enderledigungsorgan vorgesehen werden. (Bundesrat Weiss: Das glauben Sie selbst nicht!) Denken Sie an viele Gesetzesmaterien, die wir hier diskutiert haben und bei denen Sie durchaus in Klubtreue und Klubdisziplin gesagt haben, daß Sie dem zustimmen müssen, innerlich haben viele aber anders darüber gedacht.

So, meine Damen und Herren, ist es auch bei dieser Vorlage. Aus diesem Grund – also nicht nur um einen Appell an den Herrn Bundeskanzler zu richten, sondern auch einen Appell an das Selbstbewußtsein dieses Hauses – haben wir diese dringliche Anfrage eingebracht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.46

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Jürgen Weiss. Ich erteile es ihm.

16.46

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Nach den bisherigen Ausführungen könnte man den Eindruck haben, daß sich der Bund neuerlich anschicke, den Ländern über ihre Köpfe hinweg eine nachteilige Regelung zuzufügen. Tatsache ist hingegen, daß die Länder sehr darum gerungen haben und erfreulicherweise auf das Verständnis des Bundes gestoßen sind, einen solchen Konsultationsmechanismus zu erhalten, und zwar in einer Weise, die von den Ländern als Verhandlungsergebnis durchaus anerkannt wird und sie mehrfach veranlaßt hat, zu fordern, daß dieser Konsultationsmechanismus rasch eingeführt und wirksam werden möge.

Das sind die von den Ländern selbst definierten Länderinteressen, und ich habe ein Problem damit, unser Rollenverständnis so zu sehen, daß wir über die Köpfe der Länder hinweg ihnen


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