Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 82

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Konsultationsmechanismus, zu dem sich die jeweiligen Exekutivorgane – Gemeinden, Städte, Länder, mit dem Bund – freiwillig bekennen, ist nichts einzuwenden.

Welche Probleme der Konsultationsmechanismus bereits, bevor er beschlossen ist, aufwirft, zeigt eine Aussage eines Landesregierungsmitglieds von vor zwei Wochen, die folgendermaßen lautete: Wir haben große Probleme, den Konsultationsmechanismus, der von den Gemeinden angestrebt wird, in Sachen Krankenhausfinanzierung abzuwenden.

Meiner Auffassung nach besteht derzeit für die Landesregierungen ausreichende Möglichkeit, die Finanzverhandlungen nach ihren Wünschen zu gestalten: Neben der Landeshauptmännerkonferenz gibt es die Landesamtsdirektorenkonferenz, die Landesfinanzdirektorenkonferenz und viele andere Verhandlungsgremien, die, wenn sie entsprechend genützt werden, schon jetzt ausreichend Möglichkeiten bieten, die Interessen der Länder und der Gemeinden gegenüber dem Bund durchzusetzen.

Gerade das Beispiel der Krankenhausfinanzierung bei mir in Tirol nährt meine Befürchtung, daß bei exzessiver Ausnützung dieses Bundesverfassungsgesetzes betreffend den Konsultationsmechanismus die große Gefahr besteht, daß unser Land fast unregierbar wird.

Erlauben Sie mir auch einen Satz zur Bundesstaatsreform: Sollte Italien seine Vorhaben zur Föderalisierung durchführen, dann könnten wir in Österreich nur beschämt eine Anregung in Sachen Föderalismus vom Zentralstaat Italien einholen. In Italien will man nun sehr rigoros einen Föderalismus einführen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

17.41

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach. Ich erteile es ihr.

17.41

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und dem Gemeinde- und dem Städtebund betreffend die Einrichtung eines Konsultationsmechanismus, welcher der heutigen dringlichen Anfrage der Freiheitlichen zugrunde liegt, ist sicher eines der bedeutendsten politischen Vorhaben der Gegenwart und sicherlich auch eines der sensibelsten.

Wie es unser Fraktionsvorsitzender ja schon deutlich ausgeführt hat, ist der gegenständliche Entwurf nicht jener, den die sozialdemokratischen Bundesräte zunächst mitentwickelt und befürwortet haben. Im ursprünglichen sozialdemokratischen Konzept hätte nämlich der Bundesrat eine zentrale Rolle im Konsultationsmechanismus innegehabt. Der Bundesrat wäre jenes Organ gewesen, das gegen einen Gesetzesbeschluß des Nationalrats einen Einspruch aus finanziellen Gründen hätte erheben sollen, wenn durch diese Maßnahmen Kosten für die Länder entstanden wären, die von diesen – auch in Würdigung des politischen Zieles – nicht seriöserweise hätten getragen werden können.

Aber naturgemäß ist der Bundesrat gerade in dieser Rolle als unmittelbarer Anwalt der Rechte der Länder nur so stark, wie jene, die er vertreten soll, es auch tatsächlich wollen. Gerade in dieser Frage hat die sozialdemokratische Bundesratsfraktion in letzter Zeit kein Glück gehabt.

Unser Vorschlag war zunächst, daß die Wahrnehmung der Länderrechte bei der Erzeugung von EU-Recht durch den Bundesrat erfolgen sollte. Dies wurde von der Landeshauptmännerkonferenz abgelehnt und in der Folge ein neues Gremium dafür geschaffen, nämlich die Integrationskonferenz der Länder. Dieses Organ setzt sich aus den Landeshauptmännern und den Landtagspräsidenten zusammen, wobei eines bezeichnend ist: Über ein Stimmrecht verfügen nur die Landeshauptmänner. Während auf Bundesebene das Mitwirkungsverfahren von Nationalrat und Bundesrat in die Richtung konzipiert wurde, daß das Gleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative, welches durch den EU-Beitritt zugunsten der Exekutive verschoben wurde, durch die Möglichkeit von Nationalrat und Bundesrat, das jeweilige Mitglied der Bundes


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