Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 90

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gen Walter; ich habe sie schon x-mal hier zitiert; und die Vertreter der Landeshauptmännerkonferenz. Auch ich bedaure, daß eine so große Persönlichkeit wie Martin Purtscher, dem die Republik viel zu danken hat, aus persönlichen Gründen einen Lebenswechsel vornimmt. Ich bin aber überzeugt davon, daß Statthalter Dr. Sausgruber ein glänzender Nachfolger sein wird.

Was die Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes betrifft, so habe ich mich dafür eingesetzt – das ist in der Gemeindezeitung zu lesen –, daß sie in die Verfassung gekommen sind. Sie würden sich wundern, wer dagegen war, daß der Gemeinde- und Städtebund ins Verfassungsrecht kommt, und wie sich die anderen Kammern dazu geäußert haben – das ist alles nachlesbar –, daß man sie auch hineinnimmt und daß man dem Bundesrat und dem Nationalrat Gelegenheit gibt, dabei mitzuwirken, und zwar im vorparlamentarischen Bereich. Denn den ganzen Gegensatz zwischen Vorparlamentarischem und Parlamentarischem erspart man sich, wenn man sich zusammensetzt, meine Damen und Herren! Dazu braucht man keine Verfassungsnovelle.

Daher glaube ich, daß diese dringliche Anfrage, obwohl sie uns heute Zeit kostet, denn jeder hat ja etwas vor, außer er ist völlig bedeutungslos (Heiterkeit) , von größter Wichtigkeit gewesen ist. Ich bedanke mich dafür, aber nicht als Fraktionsobmann der ÖVP, sondern schlicht als Herbert Schambeck, denn das freie Mandat kenne ich auch beiläufig. Ich möchte Ihnen sagen: Benutzen wir den Konsultationsmechanismus, die Debatte zur Durchführung der Bundesstaatsreform bis zum Herbst. Ich werde dann darüber nicht mehr reden, aber natürlich darüber schreiben. Nutzen wir bei der Vorbereitung des Konsultationsmechanismus eine neue Verbundenheit zwischen den parlamentarischen und nichtparlamentarischen Kräften im österreichischen Bundesstaatsgefüge. Wir tragen damit zur Glaubwürdigkeit der demokratischen Republik Österreich und deren bundesstaatlichem Aufbau bei.

Ich schließe – nicht deshalb, weil rot mich so fasziniert, und zwar im passepoilierten Zustand am meisten, aber nicht hier –, möchte Ihnen aber versichern, daß wir bald Gelegenheit haben werden, das Unsere zur Fortsetzung beizutragen. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner lebhafter Beifall.)

18.20

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Peter Wittmann. Ich erteile es ihm.

18.20

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich hatte das Glück, noch bevor ich in meine derzeitige Funktion berufen wurde, als Städtebundvertreter den Konsultationsmechanismus zu verhandeln, und kann Ihnen daher versichern, daß der uns nunmehr vorliegende Konsultationsmechanismus sicherlich in jener Form zustande gekommen ist, wie ihn sich die Städtevertreter und auch die Ländervertreter gewünscht haben. Ich meine daher, daß die bei der Anfragebeantwortung vom Bundeskanzler angeführten Argumente voll und ganz zu unterstützen sind und daß die gestellten Fragen damit schon beantwortet wurden.

Zu der an mich gestellten Frage der Rolle des Bundesrates in einem Konsultationsmechanismus möchte ich feststellen, daß die Überlegungen dazu im Zuge der Diskussion zwar eingebracht wurden, aber keinen politischen Konsens gefunden haben. Die nunmehrige Lösung weist sicherlich auch dahin gehend einen Vorteil auf, als sie möglichst frühzeitig zum Tragen kommt und nicht erst nach einer Beschlußfassung durch den Nationalrat. Und das ist ein Anliegen, das alle Beteiligten in den Vordergrund gestellt haben. Ich halte daher die Lösung, die derzeit vorliegt, für effizient und politisch realistisch.

Hinsichtlich des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz ist anzuführen, daß dieser nur bei Einsprüchen der Bundesregierung gegen Landesgesetze zum Tragen kommt. Die Erfahrung hat gezeigt, daß äußerst selten davon Gebrauch gemacht wurde. Im Sinne des Föderalismus sollte daher die Verteilung der Lasten klargelegt werden, um auch die Möglichkeit zu geben, Bedenken anzu


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