Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 74

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Meine Damen und Herren! Ich darf deshalb im Namen der Freiheitlichen Fraktion folgenden Antrag auf Einspruch des Bundesrates stellen:

Antrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden, wird gemäß Artikel 42 B-VG Einspruch erhoben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.32

Vizepräsident Jürgen Weiss: Der soeben von Herrn Bundesrat Dr. Bösch eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. Ich erteile ihm das Wort.

13.32

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Hohes Haus! Es seien mir zwei Vorbemerkungen gestattet, die eine hin zu Herrn Bundesrat Freiberger, der meint, die niederösterreichische ÖVP schieße in der Frage des Semmeringtunnels quer. Wir schießen nicht quer. Das tut diese Niederösterreichische ÖVP nicht, sie weiß nur besser, was die Menschen im Land brauchen. (Bundesrat Meier: In der Steiermark!) Das weiß anscheinend auch der Wiener Bürgermeister Häupl etwas besser als Herr Bundesrat Freiberger. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Bei der Schneeschmelze gibt es meist ein bißchen Hochwasser.

Zu Herrn Bundesrat Bösch möchte ich auch eine Bemerkung machen. Ich meine, so flexibel, wie sich die Freiheitliche Partei immer zeigt, wenn es speziell um Fragen, die ganz Österreich bewegen, geht, so wollen und werden die österreichischen Arbeitnehmer nie sein. Denn wenn ich an den EU-Beitritt denke, so kann ich sagen, bei einem absoluten Ja, bei einem eingeforderten Ja haben Sie von einem Versäumnis der Regierungsparteien bis zur strikten Ablehnung gesprochen. – Diese Flexibilität wollen wir eigentlich gar nicht, jedenfalls nicht als Arbeitnehmer. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Eisl: Der Applaus hat diese Wortmeldung "bestätigt"!)

Nun zum heute anstehenden Gesetz: Man wäre fast versucht, aus der österreichischen Bundeshymne zu zitieren, wenn man an die Vorgänge rund um das Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz denkt. Ich meine die Stelle "heißumfehdet, wildumstritten", denn so liegt der Entwurf und das im Nationalrat beschlossene Gesetz nunmehr bei uns im Bundesrat.

Im Jahr 1996 waren sich die Regierungsparteien eigentlich sehr nahe, und es hatte vor einem halben Jahr den Anschein, als könnte man das Arbeitszeitgesetz noch mit 1. Jänner 1997 in Kraft setzen. Doch es ist alles ganz anders gekommen. Das gemeinsame Ziel wurde etwas aus den Augen verloren, denn es geht immerhin darum, falls die einschlägigen Zeitungsberichte halbwegs entsprechen, daß 50 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer Regelungen außerhalb der bisher geltenden Arbeitszeitregelungen hatten, und das gilt es doch zu legalisieren.

Immer wieder dann – ich sage das mit einer gewissen Genugtuung –, wenn die politischen Parteien am Ende ihres Lateins sind, ruft man nach den Sozialpartnern, und ich sage es vorweg, diese waren erfolgreich. Ich möchte dazu feststellen, die Sozialpartner in Österreich und die Sozialpartnerschaft werden recht häufig kritisiert. Doch wenn es darauf ankommt, tatsächlich für sozialen Frieden in Österreich zu sorgen, dann wissen die Sozialpartner noch immer, wie man miteinander umgeht. Ich glaube, daß die Interessenvertretungen auf beiden Seiten, einerseits in der Wirtschaft, andererseits im Bereich der Arbeitnehmer, wissen, daß Verhandlungen am grünen Tisch noch allemal besser sind als Aufmärsche und ähnliches auf Straßen. (Bundesrat Weilharter: Aber sie wissen auch, wie man ein Begutachtungsverfahren umdreht!)


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