Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 42

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Herr Kollege! Sie haben gesagt, daß die Freiheitlichen einmal vergessen hätten, die Wahlkampfkostenrückerstattung zu beantragen, und daß sie das dann gerichtlich geltend gemacht haben.

Ich möchte berichtigen: Die Freiheitlichen haben nicht vergessen, die Kostenrückerstattung zu beantragen. (Bundesrat Prähauser: Doch!) S ie haben das nur nicht mit eingeschriebenem Brief getan, worauf dann das Schreiben bei der zuständigen Stelle offensichtlich nicht mehr auffindbar war. Ich möchte keine Unterstellungen machen, aber das zeigt die "demokratische Fairneß" so manchen Entscheidungsträgers in diesem Lande!

Zweitens möchte ich sagen: Die Freiheitlichen haben bereits im Jahre 1990 auf die Geltendmachung der Wahlkampfkostenrückerstattung in der Höhe von 20 Millionen verzichtet, worauf die anderen Parteien diese 20 Millionen unter sich aufgeteilt haben. (Bundesrat Prähauser: Gesetzmäßig aufgeteilt!) Herr Kollege! Sie dürfen nicht erwarten, daß wir diesen Fehler in Zukunft noch einmal machen, indem wir uns unserer Mittel begeben, damit Sie einen Startvorteil bei Wahlen haben! Das können Sie vom Gegner nicht erwarten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.02

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Tusek. – Bitte.

12.02

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute zur Debatte stehende Gesetzesbeschluß des Nationalrates stellt – so hoffe ich wenigstens – das Ende einer über ein Jahr dauernden Diskussion dar.

Schon im Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung vom 11. März 1996 sind klare Richtlinien dargelegt. Im Regierungsübereinkommen heißt es unter Punkt 5.2. – ich zitiere –: Die Parlamentsklubs der Regierungsparteien werden einen Entwurf für eine umfassende Einkommenspyramide ausarbeiten und zur Beschlußfassung vorlegen. Die Einkommensstufen sollen von der des Bundespräsidenten abgeleitet werden. Über den derzeitigen Geltungsbereich des Bezügegesetzes hinaus sollen auch Festlegungen für die Mitglieder der Landesregierungen, von Landtagen sowie Bürgermeister, Mitglieder eines Gemeindevorstandes oder eines Stadtsenats von Städten und Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern und für eine Neuregelung der Pensions- und Abfertigungsansprüche getroffen werden. – Zitatende.

Ich kann heute und hier klar und deutlich betonen, daß diese Richtlinien des Regierungsübereinkommens mit diesem Gesetz bei weitem überschritten wurden, heißt es doch, daß die beiden Regierungsparteien einen Entwurf vorlegen werden. – Dies wurde, wie schon gesagt, bei weitem überschritten. Es gibt einen Vier-Parteien-Gesetzesbeschluß, und es gibt eine Vier-Parteien-Einigung.

Selbstverständlich ist eine Einigung von vier im Nationalrat vertretenen Parteien sehr mühsam. Diesem Gesetz sind tatsächlich heikle und sicher mühselige Verhandlungen vorangegangen. Und es ist auch klar – da kann ich mich durchaus mit Kollegen Prähauser identifizieren –, daß nicht alle Wünsche, die einzelne gehabt haben, tatsächlich verwirklicht werden konnten. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wünsche ganzer Bundesländer! Aber das haben Sie dann wieder vergessen!)

In Anbetracht der Ausführungen von Frau Dr. Riess-Passer muß ich hier sagen, daß das trotz ihrer tatsächlichen Berichtigung bezeichnend für die Freiheitlichen ist. Und weil sie in ihrer Rede von einem Bundesvorstandsbeschluß der Österreichischen Volkspartei gesprochen hat – schade, daß sie nicht da ist! (Bundesrat Kone#ny: Macht doch nichts!) –, kann ich entgegenhalten, daß es einen Bundesvorstandsbeschluß der Freiheitlichen vom 23. August 1996 gibt, in welchem dezidiert das Höchsteinkommen mit 60 000 S festgesetzt wird. (Bundesrat Prähauser: Wiederholen Sie das bitte, Herr Kollege!) Damit es alle verstehen, gerne! (Zwischenruf des Bundesrates Waldhäusl. )


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