Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 93

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etwas dergleichen – immer wieder vorkommen wird. Ich halte nichts davon, aufgrund eines einzelnen derartigen Falles zur Anlaßgesetzgebung zu greifen.

Vor allem wissen Sie selbst, Herr Minister, daß nur der allergeringste Teil der Schußwaffendelikte mit legal zugelassenen Waffen verübt wird. Man sollte nicht hergehen und 300 000 Leute in Österreich, die überprüft worden sind, die einen Waffenpaß haben, für den sie vor den Behörden entsprechende Angaben machen mußten, und die daher legal eine Schußwaffe besitzen, in ein schiefes Licht setzen.

Abschließend möchte ich noch ein Zitat in den Raum stellen, und zwar eines des deutschen Rechtsgelehrten Rudolf von Ihering, der in Anspielung auf die Göttin Justitia einmal sagte: "Ein Gesetz ohne das Schwert ist die Ohnmacht des Rechts. Aber ein Gesetz ohne die Waage ist die blanke Gewalt."

Meine Damen und Herren! Wir brauchen im Staat beides. Wir brauchen sowohl das Schwert als Mittel der Generalprävention, wir brauchen aber auch die Waage, damit dieses Schwert nicht unrechtmäßig zuschlägt. Nur so, meine Damen und Herren, kann eine gerechte Gesellschaft auch weiterhin aufrechterhalten werden und funktionieren. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.06

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mag. Schlögl. Ich erteile es ihm.

16.06

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorerst bedanke ich mich für Ihre engagierte und interessante Diskussion. Ich glaube, die heutige Diskussion hat vor allem ein Ergebnis hervorgebracht: Die Aufrechterhaltung und die Gewährleistung der inneren Sicherheit in Österreich muß ein gemeinsamer Auftrag und eine gemeinsame Verpflichtung der österreichischen Bundesregierung, insbesondere der damit befaßten Minister für Justiz und für Inneres sein, aber auch aller Mandatare in den beiden gesetzgebenden Körperschaften.

Die heutige Diskussion ist unter anderem von Kritik am späten Erscheinungsdatum dieses Sicherheitsberichtes geprägt. Diese Kritik ist richtig und gerechtfertigt. Meines Wissens hat es noch nie einen Sicherheitsbericht gegeben, der so spät wie dieser im Parlament diskutiert worden ist. Ich kann Ihnen nur versichern, daß wir beide – sowohl der Herr Justizminister als auch ich – bemüht sind, den Sicherheitsbericht 1996 im Herbst dieses Jahres dem Ministerrat vorzulegen, sodaß er eventuell noch im heurigen Jahr diskutiert werden kann.

Ich bitte um Verständnis dafür, daß ein Bericht, der zwischen den – in dieser Hinsicht ineinander verzahnten – Bereichen Justiz und Inneres abgeklärt werden muß, nicht sofort diskutiert werden kann, sondern es bis zu seiner Erstellung gewisse Zeit braucht. Das heißt, man muß damit rechnen, daß es nach Ende des Berichtsjahres immer ungefähr ein Jahr bis zum Abschluß des Berichtes braucht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine Fülle von Fragen aufgeworfen worden. Ich werde versuchen, auf einige kurz einzugehen.

Herr Bundesrat Königshofer hat einen Zuwachs an Kriminalität aufgezeigt. Herr Bundesrat! Man kann selbstverständlich aus jeder Statistik alles mögliche herauslesen. Es mag sein, daß Sie recht haben, es mag aber auch sein, daß andere recht haben. Faktum ist, daß es uns gelungen ist – wenn ich "uns" sage, dann soll das nicht eine Wertung zugunsten einzelner Parteien oder Personen sein, sondern mit "uns" meine ich die österreichische Exekutive –, vom Jahre 1994 auf 1995 einen deutlichen Rückgang der Kriminalität zu verzeichnen, der mit ungefähr 3,6 Prozent sehr schön ist und sich auch von 1995 auf 1996 fortsetzt. Für mich ist vor allem wichtig, daß die Anzahl der Verbrechen deutlich zurückgegangen ist. Das möchte ich Ihnen noch einmal dokumentieren. Hatten wir 1991 104 000 Verbrechen zu verzeichnen, so stieg die Zahl zwar im Jahre 1992 deutlich auf 119 000, ging aber nach 1992 wieder deutlich zurück und betrug im


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