Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 43

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ist als eine wesentliche Ergänzung der klassischen Kontrolle der Verwaltung in rechtlicher und politischer Hinsicht aufzufassen.

Die Verwaltung kontrolliert an und für sich der Rechnungshof, aber die Anliegen des Bürgers, meine Damen und Herren, finden bei der Volksanwaltschaft Gehör. Wenn Sie den Bericht durchsehen, dann erkennen Sie, daß immer mehr Bürger diesen Weg wählen müssen. Es ist mir durchaus bekannt, daß es manchmal in sehr einfacher Weise zu Erledigungen und Hilfestellungen für den Bürger kommt.

Deswegen, meine Damen und Herren, stellen die freiheitlichen Bundesräte folgenden

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Tremmel und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, innerhalb von drei Monaten den Entwurf eines Bundesgesetzes zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft vorzulegen, der die Umsetzung der folgenden Punkte vorsieht:

Erweiterung der Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger analog der Zuständigkeit des Rechnungshofes" – beim Rechnungshof hat man es gemacht, beim AMS, aber die anderen Bereiche, die ich genannt habe, Post, ÖBB et cetera, sind dieser Kontrolle de facto entzogen –,

"Aufnahme einer entsprechenden Frist von vier Wochen für die Behörden zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte an die Volksanwaltschaft" – damit es nicht mehr zu solch überheblichen Briefen, wie sie vom Finanzministerium losgelassen wurden, kommt –,

"Teilnahme der Volksanwälte an den Verhandlungen der Ausschüsse (Unterausschüsse) des Nationalrates und des Bundesrates,

Verpflichtung der Bundesregierung" – das scheint mir ganz wichtig zu sein –, "die Nichtumsetzung legislativer Anregungen" – Anhang 1, wie ich vorhin zitiert habe – "innerhalb von einer Frist von drei Monaten zu begründen."

*****

Meine Damen und Herren! Mit der Volksanwaltschaft haben wir ein Instrument zur Hand, bei dem der einfache Bürger noch Recht findet. Sorgen wir dafür, daß dieses Instrument, daß diese Einrichtung nicht nur zum Wohle unseres Staates, sondern zum Wohle unserer Bürger weiter verbessert wird: Treten Sie diesem Entschließungsantrag bei! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von Herrn Bundesrat Dr. Tremmel und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters ist Herr Bundesrat Erhard Meier zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.25

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen, sehr geehrter Herr der Volksanwaltschaft! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Es ist erfreulich, daß heute erstmals der Bericht der Volksanwaltschaft auch hier im Bundesrat zur Diskussion steht, weil der Bundesrat als jene Institution, die die Länderinteressen mitvertritt, in die Angelegenheiten, die die Volksanwaltschaft auch in Richtung Länder zu prüfen hat, involviert ist.


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