Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 65

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung: 2. Budgetbegleitgesetz 1997.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Erhard Meier übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Erhard Meier: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 6. November 1997 betreffend das 2. Budgetbegleitgesetz 1997.

Der Kurs der Budgetkonsolidierung, wie er in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfen eines Bundesfinanzgesetzes 1998 und 1999 vorgezeichnet ist, erfordert budgetwirksame Änderungen einer Anzahl von Bundesgesetzen.

Die Änderungen der verschiedenen Bundesgesetze werden auf das 1. Budgetbegleitgesetz 1997, das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 und auf das gegenständliche 2. Budgetbegleitgesetz 1997 aufgeteilt.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 18. November 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile es ihm.

13.10

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Aufforderung des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, können wir Freiheitliche nicht nachkommen.

Mit diesem Budget und mit dem heute zu behandelnden Begleitgesetz verhält es sich so wie mit dem Euro: versprechen, vertrösten, verschweigen.

Ich bin sehr froh, daß ich den Klubobmann der sozialdemokratischen Fraktion, Bundesrat Kone#ny, zu diesem Thema zitieren darf. Er forderte – das wurde schon bei der vorangegangenen Debatte zitiert – die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes, weil durch die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes eine völlig unnötige Verunsicherung in weiten Kreisen der Bevölkerung entstehen könnte.

Herr Bundesrat Kone#ny bezieht sich dabei auch auf eine Aussage des Zweiten Nationalratspräsidenten, Dr. Heinrich Neisser, der seine eigene Partei aufgrund dieser Vorgangsweise, nämlich des Nichtbehandelns der vorangegangenen Begleitgesetze, schärfstens kritisiert hat. Bundesrat Kone#ny erinnerte auch ÖVP-Obmann Andreas Khol an dessen eigene Worte, Khol habe noch am 5. November der Opposition in einer Aussendung vorgeworfen, sie würde mit Geschäftsordnungstricks die Pensionsreform, die wir dringend brauchen, verhindern wollen. In der gleichen Aussendung erklärte Khol, daß dafür gesorgt werde, daß diese Reform auch zeitgerecht durchgebracht werde. – Das wollen wir einmal sehen, nicht wahr? Denn, wenn es durchgehen sollte, bleiben der Verwaltung nur noch sieben Werktage in der Weihnachtszeit; ob das glückt, ob die Verhandlungen über die Bundesbahnpensionen nächstes Wochenende erfolgreich abgeschlossen werden können, das steht noch in den Sternen.

Wir behandeln heute ein Begleitgesetz, welches eigentlich auf die derzeit nicht vorhandenen vorangegangenen Begleitgesetze aufbauen müßte. Es ist kein Zufall, daß sich gerade in der letzten Zeit einige hochbekannte Kapazitäten der juridischen Fakultät mit der Gesetzwerdung und der Gesetzgebung in Österreich auseinandersetzen. Zum Beispiel wird Professor Schwind –am 17. 11. 1997 – zitiert: Der Gesetzgeber ist völlig überfordert. – Meine Damen und Herren! Wir sind die Gesetzgeber! Lassen wir uns überfordern? Von wem? Wer zwingt uns, diese Überforderung annehmen zu müssen?


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