Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 119

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Der Ausschußbericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag gestellt, keinen Einspruch zu erheben. (Präsident Dr. Hummer übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf Ihnen weiters zum Tagesordnungspunkt 21 den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Übereinkommen über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts samt Protokoll und Schlußakte, Beschlüsse des Obersten Rates, Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens sowie Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens erstatten.

Der Ausschußbericht liegt Ihnen gleichfalls in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuß hat nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag gestellt, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über Kündigung des Kooperationsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Übereinkommen über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts samt Protokoll und Schlußakte, Beschlüsse des Obersten Rates, Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens sowie Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Kone#ny und Dr. Susanne Riess-Passer gemäß § 13 Abs. 2 auf Änderung der Zusammensetzung des EU-Ausschusses des Bundesrates.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die zustimmen, daß die Zahl der Mitglieder und jene der Ersatzmitglieder des EU-Ausschusses mit 16 festgesetzt wird, wobei jeweils 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 6 auf die SPÖ und 3 auf die FPÖ entfallen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, die Zahl der Mitglieder und jene der Ersatzmitglieder des EU-Ausschusses mit 16 festzusetzen, ist angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


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