Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 14

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Präsident Ludwig Bieringer: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen nunmehr zur 3. Anfrage, 843/M-BR/98, gestellt von Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

843/M-BR/98

Welche konkreten Schritte werden Sie hinsichtlich der durch das VfGH-Erkenntnis angeordneten Reform der Familienbesteuerung unternehmen, sollte innerhalb der Koalition keine Übereinstimmung über die Finanzierung der daraus entstehenden Mehrkosten von 10 Milliarden Schilling erzielt werden?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Bundesrätin! Ich gehe davon aus – ich bin nach unseren Gesprächen auch optimistischer als noch vorher –, daß die Koalition diesbezüglich zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen wird und daß der Herr Finanzminister im März dieses Jahres sein Budget 1999 dem Hohen Haus unter Berücksichtigung der Familiensteuerreform 1998 vorlegen wird können. Sollte es wider Erwarten zu keinem Ergebnis kommen – ich betone deutlich: wider Erwarten –, dann würden die entsprechenden Gesetzesstellen, die der Verfassungsgerichtshof per 1. Jänner 1999 aufgehoben hat, aufgehoben bleiben.

Das würde jedenfalls eine weitgehende steuerliche Absetzbarkeit von Kinderkosten zur Folge haben und würde im Verhältnis der Steuerprogression, der unsere Bürger und unsere Steuerpflichtigen unterliegen, eben den Eltern und Familien im unterschiedlichen Ausmaß zugute kommen. Das ist aber nicht mein Ziel, sondern – ich wiederhole – ich gehe davon aus und bin optimistisch, daß es ein Ergebnis der Koalitionspartner zu diesem sehr wichtigen Punkt und Thema geben wird – und das innerhalb einiger Wochen.

Präsident Ludwig Bieringer: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Herr Bundesminister! Sie haben davon gesprochen, daß man in dieser Frage natürlich Kompromisse wird schließen müssen, und das Geld dafür wird von irgendwo herkommen müssen. Der Herr Finanzminister hat schon begehrliche Blicke auf den Familienlastenausgleichsfonds gerichtet – Sie haben es abgelehnt, Sie haben gesagt: Hände weg vom FLAF! –, und daher frage ich Sie jetzt: Können Sie sich vorstellen, hier einen Kompromiß einzugehen, oder werden Sie in dieser Sache hart bleiben?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Bundesrätin! Die Aufgabe, die der Verfassungsgerichtshof uns gestellt hat, ist die einer Familiensteuerreform. Es sind entsprechende Teile von Steuergesetzen aufgehoben worden. Ich meine daher, daß die Erhöhung der Familienbeihilfe allein keine ausreichende Antwort ist, um dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu genügen. Es geht nicht nur darum, woher jetzt diese sehr beachtliche Summe von 10 Milliarden Schilling zu finanzieren sein wird – das ist ebenso beachtlich wie schwierig –, sondern es geht auch darum, eine verfassungskonforme Lösung zu finden, und eine verfassungskonforme Lösung wird jedenfalls auch und in hohem Maße steuerliche Instrumente brauchen.

Wir wollen in diesen nächsten Wochen im Hohen Haus eine Vorlage zur Beschlußfassung bringen, die – wie der Herr Finanzminister gestern gesagt hat – mit an Sicherheit grenzender Wahr


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