Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 16

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Republik Österreich hätte im Jahre 1997 ein Maastricht-Defizit von 2,7 Prozent gehabt. Aufgrund der Budgets der Länder und Gemeinden hat sich dieses gesamtösterreichische Defizit auf 2,5 Prozent reduziert, was den messerscharfen Schluß zuläßt, daß die Länder und Gemeinden maastrichtpositive Budgets und Rechnungsabschlüsse vorgelegt haben. Nichtsdestotrotz haben wir mit den Ländern und Gemeinden vereinbart, daß im Hinblick auf die maastrichtzulässige Defizitquote das Verhältnis der zulässigen Neuverschuldung 2,7 Prozent für den Bund und 0,3 Prozent für die Länder und Gemeinden beträgt.

Wichtig ist – insofern ist der erste Tagesordnungspunkt, den Sie heute im Anschluß an die Fragestunde beraten werden, von großer Bedeutung – der Konsultationsmechanismus, weil er den Gebietskörperschaften wechselweise jene Sicherheit vermitteln soll, die dazu führt, daß nicht segensreiche, kreative politische Entscheidungen auf einer politischen Ebene in der anderen politischen Ebene die finanziellen Konsequenzen haben. Daher glaube ich, daß dies eine sehr wichtige und gerade auch für eine mittelfristige Finanzperspektive der Länder und Gemeinden ganz wichtige politische Festlegung ist. Ich verhehle nicht, daß ich als Finanzminister natürlich sehr wohl darauf Bedacht genommen habe, daß bis zum 31. Dezember 1998 auch ein innerösterreichischer Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden beschlossen werden muß, sonst löst sich das, was wir heute auch im Bundesrat beschließen, mit 31. Dezember wieder auf.

Eine gemeinsame Stabilitätspolitik hat zwei Facetten: auf der einen Seite die Sicherheit, daß nicht einer dem anderen Ausgaben verordnet, und auf der anderen Seite wird die Einhaltung des Stabilitätspaktes nicht dadurch unterlaufen, daß möglicherweise irgendeine Gebietskörperschaft aus wirtschaftlichen oder vielleicht aus politischen Gründen dazu beiträgt, daß die gesamtösterreichische Defizitquote nicht eingehalten werden kann.

Daher ist der Stabilitätspakt die logische Konsequenz dieser Notwendigkeiten, die wir uns gemeinsam schaffen. Ich bin aber sicher, daß wir bis zum frühen Herbst auch den Stabilitätspakt unter Dach und Fach haben werden.

Präsident Ludwig Bieringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Ergeben sich aus den von Ihnen dargestellten Perspektiven auch Auswirkungen auf das mit Wien paktierte 30-Milliarden-Paket?

Präsident Ludwig Bieringer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: In dieser Vereinbarung ergeben sich unter diesen Aspekten grundsätzlich keine Veränderungen. Die dort eingegangenen Verpflichtungen des Bundes können auch weiterhin erfüllt werden.

Ich möchte aber bemerken, daß Wien selbst aufgrund der aktuellen Entwicklung der Stadtplanung, insbesondere im Zusammenhang mit den U-Bahn-Ausbauwünschen, andere Prioritätensetzungen entwickelt hat, die bislang noch nicht mit dem Bund akkordiert sind. Ich persönlich nehme allerdings jene Position ein, daß sich der Bund, soweit der vom Bund zugesagte Finanzrahmen nicht überschritten wird, der gerade im U-Bahn-Bereich 1,5 Milliarden Schilling per anno von beiden Gebietskörperschaften beträgt, in Planungsfragen der U-Bahn in der Stadt Wien sicherlich nicht einmischen wird.

Präsident Ludwig Bieringer: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wie man Ihrer Beantwortung schlüssig entnehmen konnte, haben die Länder erheblich dazu beigetragen, daß die Konvergenzkriterien und der Stabilitätspakt erfüllt wurden.

Man konnte in der Zeitschrift "Die Wirtschaft" lesen, daß die Währungsreserven der Oesterreichischen Nationalbank derzeit 269 Milliarden Schilling betragen, und der Präsident der Nationalbank, Liebscher, meinte, ab dem Jahr 2002 wären diese Reserven für den Finanz


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite