18.27
Bundesrat Mag. Harald Repar
(SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bürgernähe muß eines der Hauptziele politischen Handelns sein. Wir diskutieren heute die Änderung zahlreicher Gesetze aus dem Bereich der Verwaltung, und ich glaube, daß wir mit diesen Gesetzesnovellen dem Ziel der Bürgernähe doch sehr nahegerückt sind.Die Begriffe Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsstrafgesetz, Auskunftspflichtgesetz oder Verwaltungsgerichtshofgesetz mögen für die Mehrheit der Bürger doch wohl sehr fremd und sperrig klingen. Umso wichtiger ist es, diese Gesetze für die Bürger und ihren Umgang mit Behörden einer dementsprechenden Regelung und Formulierung zuzuführen.
Zielsetzung der vorliegenden Gesetzesnovelle ist es, die Verwaltungsverfahren nicht nur zu vereinfachen, sondern auch zu verkürzen. Immer wieder ist die Kritik zu hören, daß Verwaltungsverfahren viel zu lange dauern würden. Das wurde heute auch schon angesprochen. Die Ursachen dafür sind meiner Meinung nach sehr vielfältig. Es ist jedoch erfreulich, daß es nunmehr gelungen ist, eine Gesetzesänderung zu formulieren, die quer durch alle Parteien – wie wir es heute gehört haben – auf hohe Zustimmung stößt.
Es ist meiner Meinung nach auch gelungen, durch die Vereinfachung von Verfahren die Verfahrensdauer deutlich zu verkürzen. Damit ist sowohl dem Bürger als auch der betroffenen Behörde geholfen. Nicht zu vergessen sind die enormen Vorteile – das wurde auch vorhin angesprochen – für den Wirtschaftsstandort Österreich. Je kürzer und einfacher die Verfahren sind, desto eher wird es uns auch gelingen, notwendige Unternehmensneugründungen zu forcieren und internationales Kapital nach Österreich zu ziehen.
Worum geht es nun schwerpunktmäßig bei den vorliegenden Gesetzesnovellen? – Eine wichtige Erleichterung für den Bürger sehe ich in der Neuregelung, daß nunmehr bei der Antragstellung an die Behörde nicht nur formelle, sondern auch inhaltliche Mängel während des Verfahrens korrigiert werden können und Anträge auch im Berufungsverfahren noch zu ändern sind. Damit wurde eine gewisse Flexibilität geschaffen, die dem Antragsteller entgegenkommt und ihn in die Lage versetzt, auch während des Verfahrens neue Fakten und Überlegungen in seinen Antrag einfließen zu lassen.
Dem Bedürfnis der Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit wird nunmehr dadurch Rechnung getragen, daß bei Großverfahren – also bei Verfahren mit über 100 Beteiligten – eine Kundmachung des Antrages in zwei Tageszeitungen und gleichzeitig im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" erfolgt. Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang, daß dadurch auch gleichzeitig der Zugang zu den Verfahrensdetails über die modernste Kommunikationsschiene, nämlich das Internet, möglich ist. Damit wird einer breiten Öffentlichkeit der informelle Zugang zu wichtigen Großverfahren eingeräumt, damit wird die Basis für eine bürgernähere Verwaltung gelegt, da die Information über Verfahren geradezu eine Voraussetzung für Bürgernähe ist.
Mit den zwei Schwerpunkten der Gesetzesnovelle – einfachere Verfahren und mehr Information der Öffentlichkeit – ist es gelungen, auch in einem juristisch komplexen Bereich mehr Bürgernähe einfließen zu lassen. Es ist die ständige Aufgabe der Politik, also von uns, sowohl Gesetze als auch Verwaltungsabläufe zu keinem undurchschaubaren Selbstzweck werden zu lassen, sondern immer unter dem Blickpunkt der Bürgernähe weiterzuentwickeln. Dies ist mit den vorliegenden Novellen zweifellos gelungen, wenn auch der Prozeß der Verfahrensvereinfachung nun keinesfalls als für immer abgeschlossen betrachtet werden darf.
Meinen Appell für mehr Bürgernähe im allgemeinen und insbesondere im legislativen Bereich möchte ich mit der Aufforderung schließen, der vorliegenden Gesetzesnovelle zuzustimmen. Sie bringt zahlreiche Vereinfachungen und Verbesserungen mit sich und ist damit ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Bürgernähe. Mit der heutigen Zustimmung sollten wir auch die Basis dafür legen, in Hinkunft der Zielvorgabe Bürgernähe noch mehr Bedeutung beizumessen als bisher. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.31
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite