Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 95

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12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem integrierten Vertriebenen aus Bosnien und Herzegowina das weitere Aufenthaltsrecht gesichert wird (1032 und 1193/NR sowie 5718/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 – FrG), BGBl. I Nr. 75/1997, geändert wird (797/A und 1213/NR sowie 5719/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte gleichfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem integrierten Vertriebenen aus Bosnien und Herzegowina das weitere Aufenthaltsrecht gesichert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 12 und 13 hat Herr Bundesrat Grasberger übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Ing. Walter Grasberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Beide Berichte des Ausschusses für Innere Angelegenheiten liegen in schriftlicher Form vor, und ich darf mit Ihrem Einverständnis von einer Verlesung beider Berichte Abstand nehmen.

Der Ausschuß für Innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlagen am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen beide Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht aus dem Ausschuß und die Antragstellung, in beiden Fällen keinen Einspruch zu erheben.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gudenus. – Bitte.

20.28

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn wir hier über das Thema der zu integrierenden Vertriebenen aus Bosnien und Herzegowina sowie über das ihnen weiter zu sichernde Aufenthaltsrecht sprechen, sollten wir doch zuerst einmal der österreichischen Bevölkerung unseren Dank dafür aussprechen, daß es im großen und ganzen gut gelungen ist, 93 000 Bosnier hier unterzubringen, zu verpflegen und in einem gewissen Maß sogar zu integrieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

In diesem Zusammenhang vielleicht einige Vergleichszahlen: In der Bundesrepublik Deutschland wurden 340 000 Bosnier in ähnlicher Weise aufgenommen, in der Schweiz 65 000, in Schweden sind 40 000 gelandet, 25 000 in den Niederlanden.

Es soll jedoch, so meine ich und meinen wir, die gute Aufnahme hier im Land nicht als eine Offerte, hierbleiben zu dürfen, mißverstanden werden. Sie sind kriegsbedingt aus ihrer Heimat


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