Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 169

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Hedda Kainz das Wort. – Bitte.

12.01

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich darf mich dem anschließen, womit Frau Kollegin Lukasser geschlossen hat: ich auch! Dennoch meine ich, daß der Gesundheitsbereich immer stärker in die Lage gerät, einerseits enorme Qualifikationsvoraussetzungen zu bedingen und mehr und mehr in den technischen Bereich verlagert zu werden. Andererseits ist er einem enormen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. Auf dieser Basis die menschliche Komponente zum Nutzen des Patienten zu gestalten, aber dabei auch nicht die Gewährleistung der Sicherheit der dort Tätigen zu vergessen, ist wichtig.

Ich möchte beide Gesetzesmaterien gleichzeitig behandeln, weil meiner Meinung nach viele Aussagen für beide gelten, und ich denke, daß in beiden Materien gerade diese Aspekte zum Tragen kommen, auch wenn sich die Praxisbezogenheit sehr stark in Detailfragen ausdrückt. Deswegen meine ich, daß die Ausführungen von Frau Kollegin Lukasser zutreffen, daß nämlich Vorschläge von Betroffenen, die beiden Kriterien Rechnung tragen, aufgegriffen worden sind, einerseits hinsichtlich der Notwendigkeit der Sicherheit für die Patienten im Bereich der An-ordnung und zur Gewährleistung der notwendigen Qualität, andererseits zur Absicherung der Durchführenden.

Im Bereich des kardiologischen Dienstes, in den die Technisierung mehr und mehr Einzug hält, trifft es sicher zu, daß es sich um eine sehr kleine Gruppe handelt, die hiermit eine gesetzliche Grundlage erhält. Ich denke aber auch, daß diese kleine Gruppe eine Momentaufnahme darstellt, und diese Technisierung wird in den Gesundheitsbetrieben beziehungsweise im paramedizinischen Bereich eine Fortsetzung finden, die unter Umständen sehr stark in den Bereich der Quantität gehen wird.

Noch eine Bemerkung – eine persönliche Einschätzung – zur Frage der Regelung betreffend mangelnde Deutschkenntnisse. Ich denke, daß es in Zukunft eher die Englischkenntnisse sein werden, die vermehrt gefordert werden, und daß in dieser Hinsicht ein Regelungsbedarf entstehen wird.

Zusammenfassend und ganz kurz gesagt: Die beiden meiner Meinung nach wichtigen Eckpunkte der Sicherheit für den Patienten durch die Klarstellung der Anordnung sowie der Klarstellung und Sicherung der fachlichen Voraussetzung der im kardiotechnischen Bereich Tätigen – allerdings unter Einhaltung einer praktikablen Vorgangsweise –, gepaart mit der Sicherheit für die Ausführenden, ihrer Verantwortung gerecht werden zu können, sind in der vorliegenden notwendigen Regelung enthalten.

Ich meine, dem Hinweis in den Erläuternden Bemerkungen der Gesetzesvorlage ist auch zu entnehmen, daß die Regelung im Bereich des medizinischen Dienstes dieser speziellen Gruppe und deren spezifischen Bedürfnissen nicht hätte gerecht werden können. Daher hat man die Entscheidung getroffen – ich glaube, es war eine durchaus richtige Entscheidung –, für diese Berufsgruppe eine Klarstellung der Ausbildung, eine Prüfungskommission zur Sicherstellung der Qualifikation sowie Umsetzungskriterien vorzusehen. Somit ist diese besondere Regelung im Kardiotechnikergesetz richtig.

Ich vertrete daher die Meinung, daß aus diesen Gründen diesen beiden Vorlagen die Zustimmung zu geben ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.06

Vizepräsident Jürgen Weiss: Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

12.06

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Wir konnten im vergangenen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite