Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 176

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Meine Damen und Herren! Ich würde mir von der Freiheitlichen Partei im Hohen Haus erwarten, daß einer ihrer Vertreter hier erklärt, daß das sicherlich nicht so gemeint gewesen sein kann. Sonst müßten wir – seien es hier die Rechten oder die Linken – die Bevölkerung aufklären, was damit gemeint ist. Es kann durchaus sein, daß ein Gendarmeriebeamter oder ein Exekutivbeamter das eine oder andere Mal etwas tut, was nicht rechtens ist. Dann sollen die Bürger auch das Recht haben, sich zu beschweren. Ich erwarte mir in dieser Hinsicht speziell von der Bundesratsfraktion der Freiheitlichen Partei in diesem Haus eine Antwort.

Abschließend: Wir Sozialdemokraten werden der vorliegenden Novelle gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.34

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Rieser. Ich erteile es ihm.

12.34

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin sehr froh darüber, daß wir wieder einmal die Gelegenheit haben, über dieses Führerscheingesetz – über dieses Verkehrssicherheitsgesetz, Herr Kollege Farthofer, wie du es auch genannt hast – zu diskutieren.

Ich darf einleitend sagen, daß auch wir selbstverständlich für den Schutz der Bürger sind, daß auch wir für die Sicherheit sind, daß wir aber gegen eine Kriminalisierung sind, daß wir gegen Härten pur und gegen Schikanen sind. Ich möchte versuchen, in der mir zur Verfügung stehenden Zeit kurz darauf einzugehen.

Gleich zum Handy-Verbot: Das ist eine klare Angelegenheit. Im Unterausschuß des Verkehrsausschusses wurde darüber diskutiert, und man hat eine Einigung erzielt, was die Freisprechanlagen betrifft. Natürlich sind wir der Auffassung, daß das Telefonieren während der Fahrt verboten sein soll, aber selbstverständlich soll in einem KFZ dem Verkehrsteilnehmer, der bei einer Ampel, im Stau oder am Straßenrand steht, das Telefonieren möglich sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bald nach dem Inkrafttreten des Führerscheingesetzes hat dessen Vollzug große Probleme bereitet. Es sind Beschwerden aus den Verwaltungsbehörden gekommen, es gab zahlreiche Berichte in den Medien, und schließlich ist es auch unter dem Druck – das möchte ich auch für uns beanspruchen – der Bundesräte meiner Fraktion, Gott sei Dank, zu diesem ersten Schritt, zu dieser Novelle gekommen. Wobei ich eines gleich hinzufügen möchte: daß wir nicht müde und immer darauf hinweisen werden, daß Schikanen und Kriminalisierungen abgestellt werden müssen.

Ich begrüße die Einsetzung der Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Länder – ich möchte hinzufügen, daß auch Referenten der Bezirksverwaltungsbehörden, Beamte, die vor Ort bei der Vollziehung der Gesetze auf die Problematik aufmerksam werden und uns das immer wieder mitteilen, hier mitreden sollen –, des Verkehrs-, Innen- und Justizministeriums zusammensetzt. Diese Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober eine umfangreiche Novelle vorbereiten. Ich hoffe, Herr Bundesminister, daß noch im Herbst die nächste Novelle in diesem Zusammenhang vorliegen wird.

Herr Bundesminister! Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang, eines hier festzustellen: Es ist für ein Parlament bedenklich – und wir haben es auch in einer parlamentarischen Anfrage an den Herrn Bundeskanzler zum Ausdruck gebracht –, daß Abschnitte im Gesetzestext und in der Verlautbarung anders formuliert gewesen sind, als der Nationalrat und der Bundesrat es beschlossen haben. Zweitens, Herr Bundesminister: Mir fehlt in diesem Zusammenhang jeder Bezug auf zeitgemäße Pädagogik und Lernpsychologie. Es muß uns bei der nächsten Novelle gelingen, dies einzubauen.

Ich bedaure sehr, und das möchte ich auch heute festhalten, daß wir bei unserem Regierungspartner wenig Verständnis finden, wenn es um Bürgernähe geht, wenn es darum geht, mehr


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