Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 15

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Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Es handelt sich dabei um ein sehr ambitioniertes Zukunftsprojekt. Im wesentlichen ist mein Vorschlag, das Karenzgeld von der Erwerbstätigkeit abzukoppeln und allen Müttern Österreichs zugänglich zu machen, ein Einstieg in dieses Thema. Es ist das dann ein Kinderbetreuungsgeld für einen Zeitraum von 18 Monaten. In dieser Machbarkeitsstudie sind mehrere Stufen enthalten. Die erste Stufe ist, das Kinderbetreuungsgeld nicht nur für 18 Monate, sondern für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten auszubezahlen. Die zweite Stufe ist, daß man die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen deutlich verbessert, daß man durch Kinderbetreuungszeiten allein auch zu einem Pensionsanspruch kommt. Und die dritte Stufe ist, daß man für die Sachleistung Kinderbetreuung gewissermaßen mit einem "Scheck" ausgestattet wird.

Es würden bei der Verwirklichung aller drei Stufen zweistellige Milliardenbeträge an Mehraufwand notwendig sein. Es muß da natürlich auch mit den Ländern gesprochen werden. Es wird umfangreiche Verhandlungen geben, weil es auch zu Kompetenzverschiebungen kommen wird. Es ist der Kinderbetreuungsscheck in seiner Grundstufe, nämlich in der Gestaltung eines von der Erwerbstätigkeit unabhängigen Kinderbetreuungsgeldes, machbar, jedenfalls für einen Zeitraum von 18 Monaten mit einem Mehraufwand von 700 bis 800 Millionen Schilling ist es realisierbar. Ein Anfang kann also gemacht werden, sonst ist das ein langfristiges Zukunftsprojekt, vor allem wegen der Frage der Finanzierbarkeit.

Präsident Alfred Gerstl: Wird noch eine Zusatzfrage gewünscht? – Frau Bundesrätin Lukasser, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrätin Therese Lukasser (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Stichwort: ambitioniertes Zukunftsprojekt, von dem Sie gerade gesprochen haben. Wie schaut die Einnahmenentwicklung des FLAF für die nächsten Jahre aus?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Bundesrätin Lukasser! Die Zahlen in aller Kürze. Es ist so, daß der Familienlastenausgleichsfonds aus der Vergangenheit noch Schulden beim Finanzminister hat. Diese sind rückzuerstatten. Wir werden im Laufe des Jahres 1999 diese Nullinie überschritten haben, das heißt, laut Bundesvoranschlag und Prognose bis zum Jahr 2001 wird der Nettoüberschuß im FLAF 1999 erstmals 0,2 Milliarden Schilling betragen, im Jahre 2000 3,8 Milliarden Schilling und im Jahr 2001 4,4 Milliarden Schilling. – Das aus Sicht der offiziellen Zahlen im Bundesvoranschlag respektive in der Budgetprognose.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage. Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth, ich bitte um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

924/M-BR/98

Wie stellen Sie sich konkret die Aufhebung des Berufsverbotes in Zusammenhang mit der Einführung des "Karenzgeldes für alle" vor?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Bundesrätin Mühlwerth! Derzeit sind die Zuverdienstgrenzen sehr eng gesetzt. Prinzipiell gilt die Geringfügigkeitsgrenze als Grenze: Das sind zurzeit 3 830 S pro Monat. Es gibt zwar gewisse Einschleifregelungen, die eine Verbesserung gebracht haben, diese sind aber sehr bürokratisch und kompliziert. Meine Vorstellung ist es, ein Dazuverdienen, eine Urlaubsvertretung, einen Wiedereinstiegskurs und anderes leicht und unbürokratisch zu ermöglichen, es Frauen zu ermöglichen, am Ball zu bleiben, um dann nicht nach 18 Monaten, nach 24 Monaten, nach welcher Karenz


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