Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 89

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der EU sind, wurde gerade im öffentlichen Bereich massiv eingespart; besonders seit damals! Nur in Ihrem Bereich nicht. Am 30. Jänner 1998 gab es in Ihrem Ministerbüro 18 Bedienstete, davon sieben Akademiker. – Das ist eine gravierende Aufstockung!

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Antrag

der Bundesräte Ernest Windholz und Kollegen gemäß § 60 Abs. 6 GO-BR

Der Bundesrat wolle gemäß § 60 Abs. 6 GO-BR beschließen, daß die Anfrage 1286/AB-BR/98 zu 1389/J-BR/98 der Bundesräte Windholz und Kollegen betreffend überhöhte Bezüge im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, eingelangt am 28. Juli 1998, nicht zur Kenntnis genommen wird.

*****

Im übrigen darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, daß dem Vernehmen nach wegen begründeten Verdachts auf Amtsmißbrauch bereits eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der soeben verlesene Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht. Er ist ausreichend unterstützt und steht selbstverständlich mit in Verhandlung.

Ich möchte aber schon darauf hinweisen, daß soeben mündlich beantragt wurde, die Anfrage nicht zur Kenntnis zu nehmen. – Ich überlasse das Ihnen. Dieser Antrag steht jedenfalls mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun der Herr Bundesminister. – Bitte.

15.47

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Anfragebesprechung gibt mir die Möglichkeit, manches richtigzustellen.

Erstens: Die Anfragebeantwortung vom 22. Juli 1998 auf Ihre Anfrage vom 4. Juni 1998, Herr Bundesrat, ist absolut korrekt und entspricht den Tatsachen. Daß ich Fragen nicht beantworte, die nicht gestellt wurden, liegt in der Natur der Sache, weil nur Fragen beantwortet werden können, die gestellt wurden. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens: Meine Damen und Herren! Wenn Sie, Herr Bundesrat, die Fragen 2 und 6 mit den Antworten vergleichen, dann mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Sie in der Frage 2 und in der Frage 6 zwei unterschiedliche Personenkreise abgefragt haben und sich daher klarerweise auch die Antworten auf diese zwei Personenkreise beziehen.

Drittens halte ich fest, daß die im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft getroffene Vorgangsweise mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen abgestimmt ist. Die Tatsache, daß Sie aus etwas zitieren, was aus dem Jahre 1992 stammt und einen gänzlich anderen Sachverhalt zur Grundlage hat, ist keineswegs ein Umstand, der Ihre Argumentation unterstützt. Wo ist der Unterschied? – Ein Beamter, der eine Abteilung, eine Gruppe oder eine Sektion leitet, bekommt tatsächlich für seinen Mehraufwand die Verwendungszulage, das Pauschale, das diesen Mehraufwand abgilt.

Das Problem und die Frage ist: Was geschieht bei einer Mischverwendung, wenn jemand Leiter einer Abteilung ist und einer anderen Organisationseinheit des Ministeriums ebenfalls zugeteilt ist, in diesem Fall dem Büro des Bundesministers? – In diesem Fall ist die Rechtsansicht des Bundeskanzleramtes, des Finanzministeriums und des Landwirtschaftsministeriums klar: Es


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