Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 15

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Infrarotstrahlung, die UV-Strahlung und den Laser mitregeln. Ich glaube, daß das in Zukunft noch ganz wichtige Bereiche sein werden.

In erster Linie wird es uns darum gehen, vernünftige Bewilligungsbestimmungen für den Betrieb von Geräten zu schaffen. Gleichzeitig möchte ich auch Experten und Expertinnen dort namhaft machen lassen beziehungsweise die Möglichkeit von Einrichtungen derartiger Expertinnen und Experten zur Beratung eröffnen, gerade auch von Bewilligungsinhabern, und außerdem natürlich auch Schutzmaßnahmen, Vorsichtsmaßnahmen beim Betreiben, Grenzwerte et cetera festlegen.

Präsident Alfred Gerstl: Eine Zusatzfrage, bitte.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Frau Ministerin! Gerade in bezug auf Gesundheitsschädlichkeit hat Ihr Kollege Einem genau das Gegenteil von dem gesagt, was Sie uns gerade gesagt haben.

Wenn Sie jetzt ein Gesetz in Auftrag geben, wird das dann auch auf den laufenden Netzausbau Rücksicht nehmen?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Ich kann jetzt nur eines sagen: Es hat auch während meiner Präsidentschaft eine von mir und eine nicht von mir organisierte Veranstaltung zu diesem Thema gegeben – ganz knapp hintereinander, einmal in Salzburg, einmal in Wien –, und die Expertinnen und Experten haben dort eindeutig auch wieder die Information gegeben, daß das Handy, das Gerät selbst, ein Vielfaches an Belastung als etwa der Mast erzeugt. Das heißt aber nicht, daß Grenzwerte überschritten werden. Wir haben gerade seit heuer die IGNIRP-Richtlinien-neu, die auch für uns in Österreich zur Anwendung kommen, und aufgrund derer wird natürlich kein einziges Handy jemals diese Richtwerte überschreiten.

Ich möchte da auf keinen Fall in irgendeiner Weise Panik machen, unabhängig davon, daß es notwendig ist, in diesem Bereich weiterzuforschen, weil natürlich die Intensität enorm zunimmt.

Sie alle wissen, daß im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes insofern eine Veränderung im Gange ist, als die Netzbetreiber in Zukunft auch gemeinsam Sendemasten verwenden sollen, damit die Belästigung für die Anrainer minimiert wird. Gleichzeitig ist auch die Aufforderung an die Bundesländer ergangen, im Rahmen ihrer Bauordnungen Möglichkeiten zu schaffen, daß zusätzliche Bewilligungsverfahren eingeführt werden können. Ich glaube, daß das eine sehr wesentliche, eine sehr wichtige Anregung ist.

Unabhängig davon bin ich für die Strahlung selbst, also für das Maß der Zumutbarkeit, zuständig, und hier will ich mich natürlich auf zwei Ebenen bewegen: einmal die Umsetzung dessen betreiben, was wir an wissenschaftlichen Erkenntnissen haben, und zweitens weiter dabei sein bei der Forschung, um immer am neuesten Stand zu sein.

Präsident Alfred Gerstl: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Wolfram Vindl.

Bundesrat Wolfram Vindl (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liegen Ihnen heute schon wissenschaftliche Erkenntnisse über negative gesundheitliche Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlungen der Mobilfunksendeanlagen vor?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Das ist so nicht zu beantworten. Tatsache ist, daß es darauf ankommt, was alles zusammenkommt. Dort, wo ein Sendemast eines Netzbetreibers aufgestellt ist und nichts anderes an elektromagnetischer Strahlung im Umfeld vorhanden ist, kann man eindeutig sagen, daß es


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