Es ist halt auch in den Richtlinien festgelegt, daß wir nur über Vorschlag der Bundesländer fördern. Das heißt, wenn von den Bundesländern nichts kommt, dann kann von uns auch nichts thematisiert werden. Ich kann aber sagen, daß es durchaus auch eine Reihe von Projekten gegeben hat, und zwar schon in der alten Tranche, bei denen die Erhalter, die Träger der Kindergärten oder der betreffenden Einrichtungen diese Förderung schon auch in Anspruch genommen haben, meistens in Kombination. Insofern ist es auch ein bißchen schwierig, diese Kombination auseinanderzurechnen: eine Ausweitung, sprich: eine zusätzliche Gruppe, und eine Ausweitung auch in Richtung Öffnungszeiten.
Ich werde mir auch erlauben, die Verwendung der ersten Förderungen, also dieser ersten 600 Millionen Schilling, nicht zur Gänze, aber zumindest stichprobenweise ein bißchen genauer im Hinblick darauf anzuschauen, wie die Öffnungszeiten tatsächlich aussehen und wie das Ganze abläuft. In den neuen Richtlinien ist neuerlich unverändert vorgesehen, daß bei Ausweitung von Öffnungszeiten auch gesonderte Förderungen lukriert werden können.
Präsident Alfred Gerstl: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Mag. Wilfing.
Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Frau Bundesministerin! Im Anschluß an die Vorfrage würde ich gerne wissen: Ist überhaupt daran gedacht – eher schon in Richtung einer dritten Tranche –, nicht nur für die infrastrukturellen Maßnahmen, sondern auch stärker für den laufenden Betrieb Unterstützung zu geben?
Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesrat! Das läßt die Bundesgesetzgebung einfach nicht zu. Wir haben einen Finanzausgleich, wir haben Aufgaben und Vorlagen.
Unabhängig davon möchte ich eines sagen: Die Bundesländer haben diesbezüglich eine Aufgabe und eine Kompetenz, die es gilt, auch tatsächlich wahrzunehmen. Es kann nicht so sein, daß man zwar auf der einen Seite eine Aufgabe hat, auch Geldmittel direkt oder indirekt dafür zur Verfügung gestellt bekommt, sie aber dann nicht erfüllt und darauf wartet, daß der Bund Geldmittel dafür in die Hand nimmt.
Das heißt, wenn sich im Rahmen des Finanzausgleiches, im Rahmen der Zuständigkeiten der verschiedenen Ebenen nichts ändert, dann müssen wir auch darauf drängen, daß die Zuständigkeiten eingehalten und wahrgenommen werden. Das heißt natürlich in diesem Fall, daß die Bundesländer entsprechende Prioritäten zu setzen haben.
Ich kann Ihnen nur sagen, und die Beispiele zeigen es: Es ist nicht automatisch eine Frage der Finanzkraft der Gemeinde oder des Bundeslandes, ob entsprechende Maßnahmen gesetzt werden oder nicht, sondern es ist eine Frage des Wollens! Ich kann diese Aussage jederzeit untermauern. Es gibt Gemeinden, die nicht in Geld schwimmen, aber trotzdem die beste Infrastruktur haben. Wir haben andererseits Gemeinden, die durchaus nicht die ärmsten sind, aber in denen nichts geschehen ist. Insofern muß man stark differenzieren.
Ich kann nur sagen: Ich bekenne mich dazu, daß der Bund Initialzündungen setzt und daß der Bund auch Geld in die Hand nimmt. Ich bin die erste, die mit allen gemeinsam geht, wenn es darum geht, auch eine dritte Tranche nach der zweiten ins Auge zu fassen. Aber das darf die Länder und die Gemeinden nicht davon freikaufen, ihrer Verpflichtung nachzukommen! (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Alfred Gerstl: Danke, Frau Bundesministerin.
Wir gelangen nun zur 6. Anfrage, 966/M. Ich bitte Frau Bundesrätin Dr. Riess-Passer um die Verlesung der Anfrage.
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