Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 29

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Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Ministerin! Ich stimme mit Ihnen überein, daß Frauenbeschäftigung für Betriebe nur Vorteile bringt, und zwar in allen hierarchischen Ebenen. Es hat mir auch Ihre Aussage sehr gefallen, Lobbying für Frauen zu machen.

Aber: Glauben Sie nicht, daß Maßnahmen, die den Anreiz schaffen, Frauen einzustellen, wie das von Minister Bartenstein erarbeitete Familienaudit oder Aktionen der Länder wie "Taten statt Worte" oder der "Gläserne Schuh", eher zu einer Frauenbeschäftigungsquote beitragen als Strafandrohungen für Unternehmer, denn auch das Punktesystem ist in gewisser Weise eine Strafandrohung?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesrat! Da muß ich Ihnen eine Gegenfrage stellen: Sind Sie dazu bereit, im Rahmen der Vergabekriterien die Umweltkriterien, die Schwarzarbeitskriterien und die Lehrlingskriterien herauszunehmen? – Wenn Sie dazu bereit sind, dann lasse ich mit mir reden, auch die Frauenkriterien herauszunehmen; aber das allein ist es ja nicht. Wir haben ganz bewußt Schwerpunkte innerhalb der Gesellschaft für uns gesetzt. Diese habe ich jetzt aufgezählt, und da bedarf es Instrumentarien. Ich habe jetzt versucht, ein Instrumentarium zur Verfügung zu stellen, andere müssen andere zur Verfügung stellen.

Ich bin sehr froh darüber, wenn viele Zuständige – eben die Landesregierungen, Herr Kollege Bartenstein, andere Bundesminister und die Betriebe selbst – ein hohes Maß an Kreativität an den Tag legen, um Frauen dementsprechende Möglichkeiten zu bieten. Das ist wirklich keine Strafsanktion, denn sonst müßten die Umweltauflagen, die Schwarzarbeitsauflagen und die Lehrlingsauflagen auch Sanktionsmöglichkeiten sein – und von diesen wird nie gesprochen. Aus diesem Grunde möchte ich nur Gleichbehandlung und Gleichstellung.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nunmehr zur 9. Anfrage, 967/M. Ich bitte Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

967/M-BR/98

Sehen Sie sich auch weiterhin außerstande, die Entschädigungsansprüche von Patienten bei Kunstfehlern und Arzneimittelschäden verschuldensunabhängig durchzusetzen, obwohl dies bereits in zwei Koalitionsvereinbarungen schriftlich festlegt wurde und Patienten zweifelsfrei Verbraucher von Gesundheitsleistungen sind?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Ich möchte Ihnen dazu nur mitteilen, daß Sie wahrscheinlich wissen, daß es, wenn es um die Arzneimittelschäden geht, diesen verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch über die Produkthaftung gibt und daß das bei ärztlichen Kunstfehlern eben tatsächlich viel komplizierter ist – Plausibilitätszusammenhang, Nachweis und so weiter.

Ich kann Ihnen dazu nur folgende Information geben: Es gibt eine ministerienübergreifende Arbeitsgruppe dazu – Gesundheitsministerium, Justizministerium und aus meinem Ministerium der Konsumentenbereich –, in der gerade diese Fragen alle thematisiert und natürlich immer wieder diskutiert werden. Es stellt sich die Frage: Wäre es nicht sinnvoll, in Form von Versicherungsmodellen zu arbeiten, das heißt, sich sozusagen einen Versicherungspool als Ärzteschaft zu geben, um erst gar nicht lange Streitereien oder Prozesse aufkommen zu lassen, um damit auch zur verschuldensunabhängigen Ebene gelangen zu können?


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